Firmenbuchabfrage

In das Firmenbuch kann jede Person Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.

Allgemeines zur Firmenbuchabfrage

Unter Angabe der Firmenbuchnummer kann aus der Datenbank ein Firmenbuchauszug abgerufen werden. Dieser Auszug enthält die aktuell eingetragenen Daten. Auf Wunsch können auch inzwischen gelöschte (historische) Daten ausgegeben werden (zurück nur bis zum Beginn der EDV-Umstellung).

Ist die Firmenbuchnummer nicht bekannt, kann sie über den Namen des Rechtsträgers (die sogenannte Firma) gesucht werden oder über den Namen einer Person, die im gesuchten Rechtsträger eine Funktion ausübt.

Als Suchbegriff kann für diesen Zweck auch die früher im Handels- oder Genossenschaftsregister verwendete HRA/HRB/GEN-Nummer herangezogen werden. Über die Suche nach "Veränderung" können Rechtsträger gesucht werden, die in der letzten Zeit neu eingetragen, geändert oder gelöscht worden sind.

Hinweis

Neben dem Abruf des herkömmlichen Firmenbuchauszugs besteht mit dem Abfragezweig "Firmeninformation" eine schnelle und einfache Möglichkeit im Firmenbuch zu recherchieren.

Seit 2005 werden alle dem Firmenbuch vorgelegten Urkunden elektronisch gespeichert und sind auch über die Firmenbuchdatenbank abrufbar.

Einsichtnahme bei Gericht

Bei Gericht erfolgt die Einsicht in das Hauptbuch durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Firmenbuchdatenbank (Firmenbuchauszug). Ein Firmenbuchauszug ist grundsätzlich persönlich (während der Amtsstunden) anzufordern.

Eine Einsicht in die Urkundensammlung kann persönlich genommen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei Gericht die benötigten Kopien anzufordern.

Hinweis

Telefonische Auskünfte sind in den Organisationsvorschriften der Gerichte grundsätzlich nicht vorgesehen.

Zuständige Stelle

Beachten Sie bitte die Amtsstunden des Gerichts.

Gebühren

Einsicht bei Notaren

Jede Notarin/jeder Notar (→ Notar Suche) hat als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissar Einsicht in das Hauptbuch zu gewähren, kann daher Firmenbuchauszüge beglaubigen und hat Anspruch auf Gebühren wie für vom Gericht hergestellte Firmenbuchauszüge.

Firmenbuchabfrage über das Internet

Auszüge und Urkunden aus dem Firmenbuch können bei der österreichischen Justiz auch über das Internet unter JustizOnline (→ BMJ) abgefragt werden. Diese Daten werden auch von vom Bundesministerium für Justiz autorisierten Stellen (Verrechnungsstellen) zur Verfügung gestellt:

Hinweis

Wer eine öffentliche Urkunde über den Stand des Firmenbuchs zwecks Vorlage vor einer Behörde etc. benötigt, braucht einen beglaubigten Firmenbuchauszug. Dieser kann nicht nur bei Gericht oder von Notarinnen/Notaren (→ Notar Suche) ausgestellt werden, ein beglaubigter Auszug kann auch elektronisch abgerufen werden ("signierter Stichtagsauszug") und ist mit der elektronischen Signatur der Justiz versehen.

Gebühren

Für die Firmenbuchabfrage über das Internet fallen nachstehende Gerichtsgebühren an. Den Verrechnungsstellen sind überdies angemessene Kosten zu ersetzen.

Art der Abfrage Gebühren in Euro
Aktueller Firmenbuchauszug 3,76
Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten 6,30
Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei Personen oder alphabetische Personenliste 1,17
European Business Register Standardauszug 1,17
Ergebnis einer Personensuche 1,17
Urkunden in der Urkundensammlung (je Urkunde) 1,17
Suche im Zweig Firmeninformation mit Verknüpfungen pro Personenliste und pro Funktionenübersicht je Person 1,17
Suche im Zweig Firmeninfo pro Firmenliste mit Verknüpfungen 1,17
Suche im Zweig Firmeninfo pro Firmeninformation mit Verknüpfungen 1,17

Ein Teilauszug (Kurzinformation), der die Firmenbuchnummer, die Firma, die Rechtsform, den Sitz, den Registerstaat und die Geschäftsanschrift des Rechtsträgers enthält, ist seit 1. Juni 2017 kostenlos.

Firmeninformation im Internet

Der Abfragezweig "Firmeninformation" ist für das rasche Recherchieren innerhalb des Firmenbuchs vorgesehen. Er wurde speziell zu dem Zweck entwickelt, Zusammenhänge im Firmenbuch transparent und durch eine vereinfachte Suche schnell auffindbar zu machen. Der Firmeninformation liegen die Daten des Firmenbuchs zugrunde. Der Zugang zur Firmeninformation ist identisch zur Firmenbuchabfrage über das Internet.

Angezeigte Personennamen und Firmen stellen Links oder Icons dar, um die Vorteile der Internettechnologie effizient zu nützen. Durch Betätigung eines solchen Links gelangt man ohne zwischengeschaltete Suchmaske direkt in ein weiteres Suchergebnis. So wird ein rasches und zielgerichtetes Navigieren sichergestellt, das es z.B. ermöglicht, personelle Verschränkungen ersichtlich zu machen.

  • Firmeninformation mit Verknüpfungen
  • Firmenliste mit Verknüpfungen
  • Personenliste mit Verknüpfungen
  • Funktionenübersicht je Person mit Verknüpfungen

Gebühren

Art der Abfrage Gebühren in Euro
Firmeninformation mit Verknüpfungen 1,17
Firmenliste mit Verknüpfungen 1,17
Personenliste mit Verknüpfungen 1,17
Funktionenübersicht je Person mit Verknüpfungen 1,17
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz