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Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung ist ein vom Hauptsitz räumlich getrennter Teil eines Unternehmens, in dem dauerhaft und selbstständig Geschäfte geschlossen werden und der die dafür notwendige sachliche und personelle Organisation aufweist, unter anderem eine eigene Leitung.

Zweigniederlassungen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Rechtsträgerin bleibt jene natürliche oder juristische Person, die auch hinter dem Hauptsitz steht.

Ausführliche Informationen zu Zweigniederlassungen befinden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion