Gerichtsorganisation
Aktuelle Informationen über Gerichtsorganisation, Verwaltungsgerichte, Schiedsgerichte, Instanzenzüge, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft etc.
Information für Einsteiger
Die Gerichtsbarkeit gilt neben der Gesetzgebung und der Verwaltung als dritte Säule des Rechtsstaats. Neben den Verwaltungsgerichten wird die Gerichtsbarkeit von der Justiz – dazu gehören die als ordentliche Gerichte bezeichneten Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Oberste Gerichtshof – ausgeübt. Die Justiz unterliegt – im Gegensatz zur Verwaltungsgerichtsbarkeit – ausschließlich der Kompetenz des Bundes, sodass alle ordentlichen Gerichte – d.h. auch die Landesgerichte und Oberlandesgerichte – Einrichtungen des Bundes sind.
Weitere Informationen zu Allgemeines zur Gerichtsorganisation findet sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion