Geräte-Retter-Prämie – Anmeldung als Partnerbetrieb und Einreichung von Refundierungsanträgen
Die Geräte-Retter-Prämie unterstützt als Nachfolgemodell des Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Geräte-Retter-Prämie unterstützt als Nachfolgemodell des Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Geräte-Retter-Prämie ist eine bundesweite Förderungsaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK).
Gefördert wird die Reparatur, das Service und die Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Die abschließende Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Kosten finden Sie auf der Webseite der Geräte-Retter-Prämie (→ BMLUK). Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten können gefördert werden.
Hinweis
Reparaturbetriebe können seit 10. Dezember 2025 einen Antrag als Partnerbetrieb auf der Website → geräte-retter-prämie.at stellen. Ab 12. Jänner 2026 können Bons gezogen und bei den Partnerbetrieben eingelöst werden.
Um als Partnerbetrieb an der Förderungsaktion teilnehmen zu können, muss der Betrieb bestimmte Teilnahmebedingungen erfüllen. Alle Partnerbetriebe werden mit der Wort-Bild-Marke der Förderungsaktion ausgestattet. Darüber hinaus wird ihr Betrieb auf der Website → geräte-retter-prämie.at veröffentlicht und samt ihrem Standort sichtbar gemacht. Jene Betriebe, die Mitglieder eines österreichischen Reparaturnetzwerks oder des Reparaturführers sind, werden zudem als solche ausgewiesen und auf den entsprechenden Webseiten als Partnerbetriebe der Geräte-Retter-Prämie gekennzeichnet.
Betroffene Unternehmen
Teilnahmeberechtigt sind folgende Unternehmen mit Niederlassung in Österreich:
- Reparaturbetriebe
- Sozioökonomische Betriebe
- Industriebetriebe
- Handelsbetriebe
Voraussetzungen
- Anmeldung als Partnerbetrieb auf → geräte-retter-prämie.at/fuer-betriebe.
- Der Betrieb hat eine Niederlassung in Österreich.
- Der Betrieb besitzt eine der im Teilnahmeantrag angeführten Gewerbeberechtigungen bzw. Nachweise.
Fristen
Die Anmeldung als Partnerbetrieb ist laufend möglich.
Zuständige Stelle
- Förderungsabwickelnde Stelle: Kommunalkredit Public Consulting GmbH (→ KPC)
- Bei Fragen: Kontaktformular für Betriebe und Partnerbetriebe (→ BMLUK)
Verfahrensablauf
Anmeldung als Partnerbetrieb
Die Anmeldung als Partnerbetrieb erfolgt online über die Website → geräte-retter-prämie.at/fuer-betriebe.
Nach Prüfung und Freigabe des Online-Antrags durch die förderungsabwickelnde Stelle KPC werden die Betriebe als Partnerbetriebe auf der Förderungsinformationswebsite veröffentlicht.
Ablauf der Förderungsaktion
Der Geräte-Retter-Bon kann von den Kundinnen/Kunden nur bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden.
Hierzu beauftragt die Kundin/der Kunde einen Partnerbetrieb mit der Reparatur, Service oder Wartung und/oder einem Kostenvoranschlag eines förderungsfähigen E-Geräts und legt einen gültigen Geräte-Retter-Bon vor bzw. weist darauf hin, dass die Geräte-Retter-Prämie in Anspruch genommen werden möchte. Der Bon ist spätestens bei Rechnungsbegleichung nach erfolgter Reparatur zu übergeben. Der Partnerbetrieb prüft die Gültigkeit des Bons über die durch die KPC bereitgestellte Online-Plattform für Partnerbetriebe.
Die Kundin/der Kunde bezahlt die gesamten Brutto-Reparaturkosten beim Partnerbetrieb und erhält eine Rechnung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an die Kundin/den Kunden. Aus diesem Grund muss die IBAN der Kundin/des Kunden bei der Bon-Erstellung angegeben werden.
Der Partnerbetrieb stellt für die Kundin/den Kunden den Refundierungsantrag innerhalb von vier Wochen über die Online-Plattform an die KPC.
Nach positiver Prüfung des Refundierungsantrags durch die KPC und Genehmigung durch das BMLUK erfolgt die Auszahlung der Förderung durch die KPC direkt an die Kundin/den Kunden.
Alle vollständigen und korrekten Refundierungsanträge, welche vom Partnerbetrieb bis zum 15. eines Monats bei der KPC eingereicht werden, werden im Folgemonat durch die KPC ausbezahlt.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten bis maximal 130 Euro für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung und/oder bis zu maximal 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.
Erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung als Partnerbetrieb sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültige Gewerbeberechtigung(en), GISA-Auszug bzw. ein Nachweis als sozioökonomischer Betrieb
- unterzeichnete "Vereinbarung zur Teilnahme als Partnerbetrieb an der Förderungsaktion 'Geräte-Retter-Prämie'"
Bei der Anmeldung sind folgende Daten anzugeben:
- Rechtsform, Firmenname
- Firmenanschrift
- Kontaktdaten einer Ansprechpartnerin/eines Ansprechpartners
- Informationen zu Gewerbeberechtigungen (Auswahl aus vorgegebenen Optionen)
- Angabe der Kategorien, die zur Reparatur angeboten werden können (Auswahl aus vorgegebenen Optionen)
- Angaben zum Webauftritt auf → geräte-retter-prämie.at
Für den Refundierungsantrag muss der Partnerbetrieb folgende Nachweise erbringen:
- Rechnung über die förderungsfähige Reparatur, Service oder Wartung und/oder Kostenvoranschlag ausgestellt vom Partnerbetrieb an die Kundin/den Kunden; auf der Rechnung sind folgende Angaben anzuführen:
- Name und Adresse des Partnerbetriebs
- Angabe der durchgeführten Reparatur, Service oder Wartung und/oder des Kostenvoranschlags
- der Bruttorechnungsbetrag
- Vor- und Nachname der Kundin/des Kunden oder die Nummer des Geräte-Retter-Bons
- Höhe der Förderung
- Angabe der Gerätegruppe und des Geräts, auf die sich der Refundierungsantrag bezieht
Achtung
Der Partnerbetrieb ist verpflichtet, die Förderungsfähigkeit der Reparatur, Service- oder Wartungsleistung des E-Geräts zu prüfen. Die abschließende Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Kosten sowie die Beispiele nicht förderungsfähiger E-Geräte und Kosten sind auf der offiziellen Website der Geräte-Retter-Prämie → geräte-retter-prämie.at veröffentlicht.
Zusätzliche Informationen
Alle Informationen, das Informationsblatt mit den Förderungskriterien sowie alle Listen und Online-Formulare finden Sie auf der offiziellen Förderungswebsite → geräte-retter-prämie.at. Bitte beachten Sie auch die ausführlichen FAQs.
Bei Fragen: → Kontaktformular für Betriebe
Weiterführende Links
- FAQs für Betriebe (→ BMLUK)
- Informationen für Privatpersonen zur Geräte-Retter-Prämie (→ oesterreich.gv.at)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft