Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im firmeneigenen Bereich

Allgemeine Informationen

Die Teilnahme an der Erhebung ist verpflichtend. Sie wird im Abstand von zwei Jahren jeweils über ungerade Kalenderjahre durchgeführt. Erhoben werden Daten über die F&E-Ausgaben und Beschäftigte in F&E in verschiedenen Untergliederungen. Zweck der Statistik ist es, einen Überblick über die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der österreichischen Unternehmen zu erhalten. Die Unternehmen tragen mit den von ihnen erbrachten Meldungen wesentlich zur Erstellung der Statistik bei.

Betroffene Unternehmen

Die Meldeverpflichtung gilt für alle Unternehmen, die eine Aufforderung zur Ausfüllung des Fragebogens von Statistik Austria erhalten haben. Das sind alle Unternehmen

  • mit 100 und mehr Beschäftigten
  • und solche mit weniger Beschäftigten, bei denen Hinweise auf F&E-Aktivitäten vorliegen.

Voraussetzungen

Siehe betroffene Unternehmen

Fristen

Die Daten müssen sechs Wochen, nachdem Statistik Austria brieflich dazu aufgefordert hat, gemeldet werden. Wird keine Meldung abgegeben, kann das ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)

Verfahrensablauf

Alle meldepflichtigen Unternehmen werden von Statistik Austria schriftlich aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen ihre statistische Meldung abzugeben.

Für die Meldung bis zum verordnungsgemäßen Einsendetermin steht das elektronische Meldesystem "eQuest-Web" zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria brieflich alle erforderlichen Zugangscodes.

Erforderliche Unterlagen

Bei der elektronischen Meldung über den Webfragebogen "eQuest-Web" werden zahlreiche Hilfestellungen für die Erstellung der Meldung sowie Erläuterungen zu den Fragebögen angeboten. Weitere Informationen zur Erhebung finden sich auf der Webseite von Statistik Austria.

Tipp

Bei Problemen mit dem Webformular und bei inhaltlichen Fragen hilft das zuständige Projektteam weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten aufbewahrt werden, um mögliche Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Bei möglichen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen ( Statistik Austria) weiter.

Rechtsgrundlagen

F&E-Statistik-Verordnung

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria