Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im firmeneigenen Bereich
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Teilnahme an der Erhebung ist gesetzlich verpflichtend und basiert auf der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Statistiken betreffend Forschung und experimentelle Entwicklung vom 29. August 2003. Sie wird im Abstand von zwei Jahren jeweils über ungerade Kalenderjahre durchgeführt. Es werden Daten über die F&E-Ausgaben und Beschäftigte in F&E in verschiedenen Untergliederungen erhoben. Zweck der Statistik ist es, einen Überblick über die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der österreichischen Unternehmen zu erhalten. Die Unternehmen tragen mit den von Ihnen erbrachten Meldungen wesentlich zur Erstellung der Statistik bei.
Betroffene Unternehmen
Die Meldeverpflichtung gilt für alle Unternehmen, die eine Aufforderung zur Ausfüllung des Fragebogens von Statistik Austria erhalten haben. Das sind alle Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten und solche mit weniger Beschäftigten, bei denen Hinweise auf F&E-Aktivitäten vorliegen.
Voraussetzungen
Siehe betroffene Unternehmen
Fristen
Die Daten sind sechs Wochen nach brieflicher Aufforderung durch Statistik Austria zu melden. Wird keine Meldung abgegeben, kann das ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen.
Zuständige Stelle
→ Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)
Verfahrensablauf
Alle meldepflichtigen Unternehmen werden von Statistik Austria schriftlich aufgefordert, ihre statistische Meldung innerhalb von sechs Wochen abzugeben. Um die Abgabe der statistischen Meldung bis zum verordnungsgemäßen Einsendetermin so einfach wie möglich zu gestalten, steht das elektronische Meldesystem "eQuest-Web" zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria brieflich alle erforderlichen Zugangscodes.
Erforderliche Unterlagen
Für die statistische Meldung steht der Webfragebogen "eQuest-Web" zur Verfügung. Die elektronische Meldung bietet zahlreiche Hilfestellungen für die Erstellung der Meldung sowie Erläuterungen zu den Fragebögen. Weitere Informationen zur Erhebung finden sich auf der Webseite von Statistik Austria.
Tipp
Bei Problemen mit dem Webformular und bei inhaltlichen Fragen hilft das zuständige Projektteam weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten aufbewahrt werden, um etwaige Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen (→ Statistik Austria) weiter.
Rechtsgrundlagen
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
- Webfragebogen eQuest-Web (→ Statistik Austria)
- Fragebogen und Erläuterungen zum Download (→ Statistik Austria)
Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria