Innovationserhebung (CIS)

Allgemeine Informationen

Die Innovationserhebung (CIS) ist in einer europäischen Verordnung geregelt, die alle EU-Mitgliedsländer verpflichtet, Daten zu diesem Thema zu liefern. Sie wird in Österreich alle zwei Jahre durchgeführt. Es werden Informationen darüber gesammelt, ob Unternehmen Innovationsaktivitäten gesetzt haben oder nicht. Die Teilnahme an der Erhebung ist für Unternehmen freiwillig. Zweck der Statistik ist es, einen Überblick über die Art und den Umfang von Innovationstätigkeiten zu erhalten.

Betroffene Unternehmen

Eine Stichprobe von Unternehmen ab zehn Beschäftigten aus diversen Wirtschaftszweigen (Bergbau, Herstellung von Waren, Energie- und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung, Großhandel, Information und Kommunikation, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen) wird ausgewählt.

Voraussetzungen

Siehe "Betroffene Unternehmen"

Fristen

Die Befragung wird normalerweise alle zwei Jahre im zweiten Halbjahr durchgeführt. Die Unternehmen werden kontaktiert und gebeten, den Fragebogen innerhalb von rund drei Wochen auszufüllen.

Um eine gute Datenqualität zu gewährleisten, ist ein guter Rücklauf unumgänglich. Aus diesem Grund sind im Normalfall zwei Erinnerungsschreiben vorgesehen.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)

Verfahrensablauf

Alle ausgewählten Unternehmen werden von Statistik Austria schriftlich gebeten, ihre statistische Meldung innerhalb von rund drei Wochen abzugeben. Um die Abgabe der statistischen Meldung so einfach wie möglich zu gestalten, steht das elektronische Meldesystem " eQuest-Web" zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria brieflich alle erforderlichen Zugangscodes.

Erforderliche Unterlagen

Für die statistische Meldung steht der Webfragebogen "eQuest-Web" zur Verfügung. Die elektronische Meldung bietet zahlreiche Hilfestellungen für die Abgabe der Meldung sowie Erläuterungen zu den einzelnen Fragen. Weitere Informationen zur Erhebung finden sich auf der Webseite von Statistik Austria.

Tipp

Bei Problemen mit dem Webformular und bei inhaltlichen Fragen hilft das zuständige Projektteam weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten aufbewahrt werden, um etwaige Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen ( Statistik Austria) weiter.

Rechtsgrundlagen

Verordnung der EU

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria