Innovationserhebung (CIS)

Allgemeine Informationen

Die Innovationserhebung (CIS) wird in Österreich alle zwei Jahre durchgeführt. Es werden Informationen darüber gesammelt, ob Unternehmen Innovationsaktivitäten gesetzt haben oder nicht. Die Teilnahme an der Erhebung ist für Unternehmen freiwillig. Zweck der Statistik ist es, einen Überblick über die Art und den Umfang von Innovationstätigkeiten zu erhalten. Grundlage für die Erhebung ist eine europäische Verordnung, die alle EU-Mitgliedsländer verpflichtet, Daten zu diesem Thema zu liefern.

Betroffene Unternehmen

Es wird eine Stichprobe von Unternehmen ab zehn Beschäftigten aus diversen Wirtschaftszweigen ausgewählt:

  • Bergbau,
  • Herstellung von Waren,
  • Energie- und Wasserversorgung,
  • Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung,
  • Großhandel,
  • Information und Kommunikation,
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,
  • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Voraussetzungen

Siehe "Betroffene Unternehmen"

Fristen

Die Befragung wird normalerweise alle zwei Jahre im zweiten Halbjahr durchgeführt. 

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)

Verfahrensablauf

Alle ausgewählten Unternehmen werden von Statistik Austria schriftlich gebeten, ihre statistische Meldung innerhalb von rund drei Wochen abzugeben.

Für eine gute Datenqualität ist ein guter Rücklauf notwendig. Aus diesem Grund werden im Normalfall zwei Erinnerungsschreiben versendet.

Für die Meldung steht das elektronische Meldesystem " eQuest-Web" zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria brieflich alle erforderlichen Zugangscodes.

Erforderliche Unterlagen

Für die statistische Meldung steht der Webfragebogen "eQuest-Web" zur Verfügung. Die elektronische Meldung bietet zahlreiche Hilfestellungen für die Abgabe der Meldung und Erläuterungen zu den einzelnen Fragen. Weitere Informationen zur Erhebung finden sich auf der Webseite von Statistik Austria.

Tipp

Bei Problemen mit dem Webformular und bei inhaltlichen Fragen hilft das zuständige Projektteam weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten aufbewahrt werden, um mögliche Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Bei eventuellen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen ( Statistik Austria) weiter.

Rechtsgrundlagen

Verordnung der EU

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria