Statistik Austria

Durch das Bundesstatistikgesetz (BStatG) wurde das Österreichische Statistische Zentralamt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 aus dem Bundesdienst ausgegliedert und als selbstständige, nicht gewinnorientierte Bundesanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen Bundesanstalt Statistik Österreich errichtet. Ihre Aufgabe ist die Erbringung von Dienstleistungen wissenschaftlichen Charakters auf dem Gebiet der Bundesstatistik (§ 22 BStatG).

Das definiert die Bundesstatistik als (nicht personenbezogenes) Informationssystem des Bundes, das Daten über die wirtschaftlichen, demographischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Gegebenheiten in Österreich den Bundesorganen zur Planung, Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle von Maßnahmen sowie der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit bereitstellt. Die Bundesstatistik umfasst die Erstellung von Statistiken aller Art, einschließlich der damit zusammenhängenden Analysen, Prognosen und statistischen Modelle, die über die Interessen eines einzelnen (Bundes-)Landes hinausgehen (§§ 1 und 2 BStatG). Die Statistiken werden durch innerstaatlich unmittelbar wirksame internationale Rechtsakte (EU), durch Bundesgesetze oder durch Verordnungen angeordnet.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Bundesanstalt Statistik Österreich (STATISTIK AUSTRIA, kurz auch STAT) folgende Grundsätze zu beachten (§§ 14, 19, 24 und 30 BStatG):

  • Objektivität und Unparteilichkeit bei der Erstellung der Statistiken
  • Anwendung statistischer Methoden und Verfahren nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards und deren Offenlegung
  • Laufende Überprüfung der Statistiken auf Qualitätsverbesserungen
  • Sicherstellung einer möglichst hohen Aktualität der Statistiken
  • Unverzügliche Veröffentlichung der Statistiken und der zugrunde liegenden Konzepte, Definitionen und Erläuterungen, wobei die Hauptergebnisse über das Internet unentgeltlich zugänglich sein müssen
  • Minimierung der Belastung und ausreichende Information der Betroffenen und Auskunftspflichtigen
  • Geheimhaltung von vertraulichen Daten

Um die erhobenen Daten – im Rahmen des gesetzlichen Auftrages – nicht nur der öffentlichen Verwaltung, sondern auch der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen, gehören Auskunftserteilungen, fachliche Beratungsleistungen, besondere statistische Auswertungen und die Zurverfügungstellung von statistischen Daten zu den Kernaufgaben von Statistik Austria. Wenn diese Leistungen über kostenlose Standardauskünfte hinausgehen, wird ein angemessener Kostenersatz verrechnet (§ 29 BStatG).

Weiterführende Links

Bundesanstalt Statistik Österreich (→ Statistik Austria)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria