Die wichtigsten Aufgaben der Lohnverrechnung
Die Lohnverrechnung errechnet das der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zustehende Entgelt sowie alle abzuführenden Abgaben (z.B. SV-Beiträge, Lohnsteuer). Mitunter übernimmt die Lohnverrechnung auch die Aufgaben des Personalbüros und umgekehrt (z.B. Aufnahme neuer Arbeitnehmerinnen/neuer Arbeitnehmer, Anmeldung, Krankmeldung, Aufzeichnungen über Urlaubsverbrauch, Führen der Personalunterlagen, Kündigung).
Mithilfe der Lohnverrechnung und deren Aufzeichnungen können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsspielräume optimal genutzt werden, Personalkosten durch eine gezielte Aufgliederung der Kosten nach abgegrenzten Unternehmensbereichen kontrolliert und die Organisation des Personalwesens optimiert werden.
Tipp
Normalerweise wird die Lohnverrechnung ausgelagert und an Lohnverrechnungsbüros oder Steuerberaterinnen/Steuerberater übergeben. Diese verwenden eine entsprechende Lohnverrechnungssoftware, wie sie auch bei größeren Firmen zum Einsatz kommt. Hiermit lassen sich Lohn- und Gehaltsabrechnungen, alle Lohnabgaben und Abrechnungen an die Österreichische Gesundheitskasse (→ ÖGK), das Finanzamt (→ BMF), die Gemeinde bzw. für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer leicht erstellen. Eine Lohnverrechnungssoftware listet normalerweise auch sämtliche Meldefristen auf (für ÖGK, Finanzamt, Gemeinde).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen