Aufgaben Lohnverrechnung Jahresende
Tätigkeit | Beschreibung der Tätigkeit |
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Erstellung der Jahreslohnkonten | |
Erstellung und Übermittlung der Jahreslohnzettel |
Dem Finanzamt muss jährlich ein Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer übermittelt werden. Die Übermittlung muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Nur wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber oder die Dienstleisterin/der Dienstleister über keinen Internetanschluss verfügen, können Papierlohnzettel (Formular L16) übermittelt werden.
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Erstellung der Kommunalsteuererklärung | Bis zum 31. März des Folgejahres |
Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen (z.B. für das Arbeitsmarktservice (AMS)) | |
Erstellung der Urlaubs- und Abfertigungsrückstellung für die Jahresbilanz | |
Erstattungsanträge gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bei Krankheit oder Unfällen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern während des Arbeitsjahres | |
Vorbereitung der Lohnsteuer, Kommunalsteuer und Krankenkassenprüfungen |
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen