Aufgaben Lohnverrechnung Jahresende

Die wichtigsten Aufgaben der Lohnverrechnung am Jahresende
Tätigkeit Beschreibung der Tätigkeit
Erstellung der Jahreslohnkonten  
Erstellung und Übermittlung der Jahreslohnzettel

Dem Finanzamt muss jährlich ein Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer übermittelt werden.

Die Übermittlung muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Nur wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber oder die Dienstleisterin/der Dienstleister über keinen Internetanschluss verfügen, können Papierlohnzettel (Formular L16) übermittelt werden.

  • Elektronisch: bis Ende Februar des Folgejahres
  • Schriftlich (unter Verwendung des amtlichen Vordruckes L 16) bis zum 31. Jänner des Folgejahres
Der Lohnzettel besteht aus einem für das Finanzamt relevanten Teil und einem sozialversicherungsrechtlichen Teil (ehemaliger Beitragsgrundlagennachweis).
Erstellung der Kommunalsteuererklärung Bis zum 31. März des Folgejahres
Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen (z.B. für das Arbeitsmarktservice (AMS))  
Erstellung der Urlaubs- und Abfertigungsrückstellung für die Jahresbilanz  
Erstattungsanträge gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bei Krankheit oder Unfällen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern während des Arbeitsjahres  
Vorbereitung der Lohnsteuer, Kommunalsteuer und Krankenkassenprüfungen  
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen