Aufgaben Lohnverrechnung während Arbeitsjahr (Kalenderjahr)

Die wichtigsten Aufgaben der Lohnverrechnung während des Arbeitsjahres
Tätigkeit Beschreibung der Tätigkeit
Erstellung von Arbeitsverträgen bzw. Dienstzetteln für neue Arbeitnehmerinnen/neue Arbeitnehmer  
Anmeldung von Arbeitnehmerinnen/von Arbeitnehmern Seit 1. Jänner 2008 müssen Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ( oesterreich.gv.at) (ASVG) unterliegen, von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber bereits vor Arbeitsantritt in der Sozialversicherung angemeldet werden.
Abmeldung von Arbeitnehmerinnen/von Arbeitnehmern Die Abmeldung hat innerhalb von sieben Tagen bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu erfolgen.
Erstellung der Beitragsnachweise Ein Beitragsnachweis listet die Gesamtsumme der Sozialversicherungsabgaben auf und muss monatlich bei der Österreichischen Gesundheitskasse elektronisch eingebracht werden.

Die monatliche Beitragsnachweisung ist bis zum 15. des Folgemonats vorzulegen. Fällt der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag.
Führung der Lohnkonten Das Lohnkonto einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers enthält persönliche Daten sowie alle Abrechnungsdaten (z.B. erfolgte Anmeldung, nicht zum steuerpflichtigen Gehalt gehörende Bezüge).
Führung von Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen  
Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen werden der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer mit dem Entgelt ausgehändigt.
 
  • Ermittlung von Umsatzprozenten, Feiertags- und Nachtzuschlägen etc.
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Sonderzahlungen, Reisekosten etc.
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen und Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungsrechtlichen Bestandteile
  • Berechnung des Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelts
Abwicklung der monatlichen Überweisungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer  
Berechnung und Abführung monatlicher Lohnabgaben An das Finanzamt sind bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten:
 
  • Lohnsteuer (LSt)
  • Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)
    4,1 Prozent der Bemessungsgrundlage
  • Zuschlag Dienstgeberbeitrag (DZ)
    Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist Teil der Kammerumlage und wird mit den Lohnabgaben an das Finanzamt abgeführt.
    Die Höhe des Dienstgeberzuschlages ist je nach Bundesland unterschiedlich.
An das Gemeindeamt Ihrer Betriebsstätte ist bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten:
  An die Gemeinde Wien ist bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten:
 
  • Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (= "U-Bahnsteuer")
Die Sozialversicherungsbeiträge sowie die sonstigen Beiträge und Umlagen sind an die Österreichische Gesundheitskasse bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. Für die Bemessung der Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge ist das jeweils gültige Beitragsgruppenschema heranzuziehen.
Erstellung monatlicher Lohnlisten für die Buchhaltung Die Buchhaltung führt die Lohnlisten, die als Sammelbelege für die Abrechnung mit dem zuständigen Finanzamt, der Österreichischen Gesundheitskasse (Sozialversicherungsbeiträge etc.) und der Stadt- und Gemeindekasse (Kommunalsteuer) dienen.

Tipp

Die Österreichische Gesundheitskasse stellt alljährlich einen Arbeitsbehelf für die Beitragsberechnung ( ÖGK) zur Verfügung. Mit den Berechnungsprogrammen "Lohnnebenkostenberechnung ( BMF)" und "Sachbezug Dienstwohnung ( BMF)" können anfallende Lohnnebenkosten bzw. der Sachbezugswert einer Dienstwohnung ermittelt werden.

Mit den Steuerberechnungsprogrammen können Sie online Ihre Steuer berechnen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen nur um Richtwerte handelt, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können. Rechtlich gültig ist nur der Bescheid Ihres zuständigen Finanzamtes!

Nähere Informationen zum Begriff "Arbeitsjahr" finden sich auf USP.gv.at.

Weiterführende Links

Meldebestimmungen ( ÖGK)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen