Aufgaben Lohnverrechnung während Arbeitsjahr (Kalenderjahr)
Tätigkeit | Beschreibung der Tätigkeit |
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Erstellung von Arbeitsverträgen bzw. Dienstzetteln für neue Arbeitnehmerinnen/neue Arbeitnehmer | |
Anmeldung von Arbeitnehmerinnen/von Arbeitnehmern | Seit 1. Jänner 2008 müssen Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (→ oesterreich.gv.at) (ASVG) unterliegen, von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber bereits vor Arbeitsantritt in der Sozialversicherung angemeldet werden. |
Abmeldung von Arbeitnehmerinnen/von Arbeitnehmern | Die Abmeldung hat innerhalb von sieben Tagen bei der → Österreichischen Gesundheitskasse zu erfolgen. |
Erstellung der Beitragsnachweise | Ein Beitragsnachweis listet die Gesamtsumme der Sozialversicherungsabgaben auf und muss monatlich bei der → Österreichischen Gesundheitskasse elektronisch eingebracht werden. Die monatliche Beitragsnachweisung ist bis zum 15. des Folgemonats vorzulegen. Fällt der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag. |
Führung der Lohnkonten | Das Lohnkonto einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers enthält persönliche Daten sowie alle Abrechnungsdaten (z.B. erfolgte Anmeldung, nicht zum steuerpflichtigen Gehalt gehörende Bezüge). |
Führung von Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen | |
Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen | Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen werden der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer mit dem Entgelt ausgehändigt.
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Abwicklung der monatlichen Überweisungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer | |
Berechnung und Abführung monatlicher Lohnabgaben | An das Finanzamt sind bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten:
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Erstellung monatlicher Lohnlisten für die Buchhaltung | Die Buchhaltung führt die Lohnlisten, die als Sammelbelege für die Abrechnung mit dem zuständigen Finanzamt, der → Österreichischen Gesundheitskasse (Sozialversicherungsbeiträge etc.) und der Stadt- und Gemeindekasse (Kommunalsteuer) dienen. |
Tipp
Die Österreichische Gesundheitskasse stellt alljährlich einen Arbeitsbehelf für die Beitragsberechnung (→ ÖGK) zur Verfügung. Mit den Berechnungsprogrammen "Lohnnebenkostenberechnung (→ BMF)" und "Sachbezug Dienstwohnung (→ BMF)" können anfallende Lohnnebenkosten bzw. der Sachbezugswert einer Dienstwohnung ermittelt werden.
Mit den Steuerberechnungsprogrammen können Sie online Ihre Steuer berechnen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen nur um Richtwerte handelt, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können. Rechtlich gültig ist nur der Bescheid Ihres zuständigen Finanzamtes!
Nähere Informationen zum Begriff "Arbeitsjahr" finden sich auf USP.gv.at.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen