Melde- und Beitragspflicht Arbeitgeber

Für Meldungen und für das Abführen von Beiträgen (z.B. Beiträge in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verantwortlich.

Die Höhe der Beiträge ist abhängig von

  • Der Beitragsgrundlage (darunter versteht man das Erwerbseinkommen bis zu einer Höchstgrenze, der sogenannten Höchstbeitragsgrundlage) sowie
  • Dem Beitragssatz (darunter versteht man einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz der Beitragsgrundlage)

Für die Meldung bzw. Änderungsmeldung werden eigene Meldeformulare bzw. Datensätze verwendet. Diese erhalten Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse ( ÖGK).

Weiterführende Links

Lohnverrechnung ( WKO)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen