Melde- und Beitragspflicht Arbeitgeber
Für Meldungen und für das Abführen von Beiträgen (z.B. Beiträge in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verantwortlich.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig von
- Der Beitragsgrundlage (darunter versteht man das Erwerbseinkommen bis zu einer Höchstgrenze, der sogenannten Höchstbeitragsgrundlage) sowie
- Dem Beitragssatz (darunter versteht man einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz der Beitragsgrundlage)
Für die Meldung bzw. Änderungsmeldung werden eigene Meldeformulare bzw. Datensätze verwendet. Diese erhalten Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse.
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Letzte Aktualisierung: 10. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen