Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Beitragsgrundlage und die Gesamtsumme aller SV-Beiträge pro Versicherten sind mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) an die ÖGK zu melden.
Fristen
Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung für den abgelaufenen Beitragszeitraum ist bis spätestens 15. des Folgemonats zu erstatten.
Zuständige Stelle
Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ist an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung gilt nur dann als erstattet, wenn sie mittels ELDA (→ ÖGK) in den vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherung festgelegten einheitlichen Datensätzen an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt wird.
Meldungen auf anderen Wegen, insbesondere in Papierform, mittels E-Mail oder telefonisch, gelten als nicht erstattet.
Ausnahme: Meldungen durch natürliche Personen im Rahmen von Privathaushalten gelten außerhalb der elektronischer Datenfernübertragung als erstattet, wenn
- eine Meldung mittels Datenfernübertragung unzumutbar ist oder
- die Meldung nachweisbar durch unverschuldeten Ausfall eines wesentlichen Teiles der Datenfernübertragungseinrichtung technisch ausgeschlossen war.
Zusätzliche Informationen
Sanktionen: Liegt ein Meldeverstoß vor, können Beitragszuschläge angelastet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Rechtsgrundlagen
§§ 34, 41 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Zum Formular
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA (→ ÖGK) bzw. in Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, ELDA (→ ÖGK) und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Häufig gestellte Fragen von Dienstgeberinnen/Dienstgebern (→ ÖGK) finden sich auf der Website von ELDA.
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger