Arbeitnehmervertretung


Die Gewerkschaften

Die Gewerkschaften sind im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) organisiert. Es gibt neun Landesorganisationen. Sie vertreten die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, dem Staat und den politischen Parteien.

  • Die Mitgliedschaft zur Gewerkschaft ist freiwillig und muss beantragt werden.
  • Gewerkschaftsbeiträge werden monatlich direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen.
  • Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gewerkschaft ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit und der Zugehörigkeit zu einer Branche.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören

  • Verhandlung von Kollektivverträgen
  • überbetriebliche Mitbestimmung im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft
  • rechtliche Beratung der Mitglieder

Die Arbeiterkammern

Die Arbeiterkammern übernehmen die gesetzlich verpflichtende Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmerin Österreich. Die neun Arbeiterkammern – jeweils auf Ebene eines Bundeslandes – werden in der Bundesarbeitskammer zusammengefasst. Sie vertritt ebenso wie die Gewerkschaft die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, Staat und Parteien.

  • Die Mitgliedschaft ist eine gesetzlich festgelegte Pflichtmitgliedschaft.
  • Der Arbeiterkammerbeitrag, die sogenannte Arbeiterkammerumlage, wird automatisch von Lohn und Gehalt abgezogen und beträgt 0,5 Prozent des Bruttolohns.

Zu den wesentlichen Services gehören

  • Arbeitsrechtliche Beratung
  • Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht
  • Beratung bei Sozialversicherungs-, Lohnverrechnungs- und Steuerfragen sowie Konsumentenschutz

Hinweis

In Wien ist das Arbeits- und Sozialgericht Wien für arbeits- und sozialgerichtliche Streitigkeiten zuständig. In den Bundesländern entscheiden darüber die Landesgerichte in erster Instanz. Zu den Arbeitsrechtssachen zählen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder mit dessen Anbahnung.

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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