Arbeitnehmervertretung
Die Gewerkschaften
Die Gewerkschaften sind im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) organisiert. Es gibt neun Landesorganisationen. Sie vertreten die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, dem Staat und den politischen Parteien.
- Die Mitgliedschaft zur Gewerkschaft ist freiwillig und muss beantragt werden.
- Gewerkschaftsbeiträge werden monatlich direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen.
- Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gewerkschaft ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit und der Zugehörigkeit zu einer Branche.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören
- Verhandlung von Kollektivverträgen
- überbetriebliche Mitbestimmung im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft
- rechtliche Beratung der Mitglieder
Die Arbeiterkammern
Die Arbeiterkammern übernehmen die gesetzlich verpflichtende Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmerin Österreich. Die neun Arbeiterkammern – jeweils auf Ebene eines Bundeslandes – werden in der Bundesarbeitskammer zusammengefasst. Sie vertritt ebenso wie die Gewerkschaft die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, Staat und Parteien.
- Die Mitgliedschaft ist eine gesetzlich festgelegte Pflichtmitgliedschaft.
- Der Arbeiterkammerbeitrag, die sogenannte Arbeiterkammerumlage, wird automatisch von Lohn und Gehalt abgezogen und beträgt 0,5 Prozent des Bruttolohns.
Zu den wesentlichen Services gehören
- Arbeitsrechtliche Beratung
- Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht
- Beratung bei Sozialversicherungs-, Lohnverrechnungs- und Steuerfragen sowie Konsumentenschutz
Hinweis
In Wien ist das Arbeits- und Sozialgericht Wien für arbeits- und sozialgerichtliche Streitigkeiten zuständig. In den Bundesländern entscheiden darüber die Landesgerichte in erster Instanz. Zu den Arbeitsrechtssachen zählen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder mit dessen Anbahnung.
Weiterführende Informationen
- Arbeiterkammer Österreich (→ AK)
- Gewerkschaften – Kontakt (→ ÖGB)
- Arbeits- und Sozialgericht Wien (→ BMJ)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft