Das Österreichische Umweltzeichen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Immer mehr Menschen wollen durch ihr persönliches Konsumverhalten einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Das Österreichische Umweltzeichen bietet eine klare und verlässliche Orientierung dabei. Seit der Einführung im Jahr 1990 steht es für nachhaltigen Konsum und ökologisches Wirtschaften.
Das Österreichische Umweltzeichen wird vom Umweltministerium an umweltfreundliche Produkte und Tourismusbetriebe sowie an Kultur- und Bildungseinrichtungen vergeben und steht für höhere Lebensqualität. Bei der Zertifizierung von Schulen ist außerdem das Bildungsministerium miteingebunden. Inhaltlich werden die Richtlinien des Umweltzeichens vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) betreut, wobei die Kriterien in Fachausschüssen mit unabhängigen Expertinnen/Experten entwickelt werden. Als staatliches Typ-1-Umweltgütesiegel nach dem EN ISO 14024 Standard weist es besondere Umweltqualität aus.
Unternehmen vertrauen auf das Österreichische Umweltzeichen, um ihren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation zu betreiben. Zudem profitieren sie von Vorteilen in der öffentlichen Beschaffung – Bund, Länder und Gemeinden bevorzugen zunehmend Umweltzeichen-Produkte. Durch die Zahlung der Nutzungsgebühr erwirbt der Betrieb das Recht, das Umweltzeichen-Logo für seine ausgezeichneten Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen, beispielsweise auf Verpackungen, in Prospekten oder bei Marketing-Kampagnen. Damit steht Betrieben ein einheitliches Instrument zur Verfügung, um ihr Umweltengagement nach außen zu kommunizieren und somit neue Kundensegmente zu erschließen.
Für die Umsetzung der Anforderungen des Umweltzeichens gibt es in manchen Bundesländern finanzielle Förderungen. Außerdem werden durch das Umweltministerium Kommunikationsaktivitäten für Lizenznehmerinnen/Lizenznehmer durchgeführt. Die Betriebe werden in den Umweltzeichen-Broschüren und auf der Homepage gelistet und die Verleihung des Umweltzeichens erfolgt öffentlichkeitswirksam durch den Umweltminister.
Betroffene Unternehmen
Das Österreichische Umweltzeichen wird vergeben an:
- Produkte oder Dienstleistungen,
- Tourismus- und Gastronomiebetriebe sowie
- Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen.
Im Bereich "Tourismus und Bildung" wird der gesamte Betrieb zertifiziert. Tourismus- und Bildungsunternehmen sind zur uneingeschränkten Nutzung des Umweltzeichens für ihren öffentlichen Auftritt berechtigt.
Im Gegensatz dazu werden im Bereich "Produkte" einzelne konkrete Artikel und Dienstleistungen zertifiziert. Der Einsatz des Umweltzeichens ist dann zur Bewerbung und Kennzeichnung dieser Produkte möglich.
Voraussetzungen
Antragstellerin/Antragsteller kann
- jede natürliche oder juristische Person sein,
- die ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland hat,
- Produkte in Österreich herstellt oder nach Österreich importiert bzw. eine Dienstleistung in Österreich anbietet.
Das Erfordernis des Sitzes oder Wohnsitzes im Inland gilt als erfüllt, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Sitz oder Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat hat.
Anträge auf Vergabe des Umweltzeichens können erst nach Veröffentlichung einer Richtlinie für die entsprechende Produktgruppe oder Dienstleistung gestellt werden.
Hinweis
Insgesamt gibt es bereits über 60 Richtlinien mit über 1.700 Lizenznehmerinnen/Lizenznehmern.
Um nachzuweisen, dass Betriebe, Produkte oder Dienstleistungen den Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinien entsprechen, müssen interessierte Unternehmen ein Gutachten einer qualifizierten unabhängigen Prüfstelle erbringen.
Fristen
Das Österreichische Umweltzeichen wird in der Regel für die Dauer von vier Jahren vergeben. Anschließend ist wieder ein neues Gesamtgutachten fällig.
Ergeben sich bei den ausgezeichneten Produkten oder Dienstleistungen Änderungen, beispielsweise in der Rezeptur oder bei den verwendeten Materialien, ist auch vor Ablauf der vier Jahre ein aktualisiertes Gutachten über Änderungen, die die Anforderungen des Umweltzeichens betreffen, zu erbringen.
Zuständige Stelle
Für die Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (Abteilung V/7) (→ BMLUK)
Anschrift: Stubenbastei 5, 1010 Wien, Österreich
BMLUK-Servicetelefon: +43 800 500 198
E-Mail: info@umweltzeichen.at
Website: www.umweltzeichen.at
Für die Erstellung und Überarbeitung der Umweltzeichen-Richtlinien sowie die Administration von Interessentinnen/Interessenten und Umweltzeichen-Betrieben:
Verein für Konsumenteninformation (Umweltzeichen) (→ VKI)
Anschrift: Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, Österreich
Telefon: +43 (0)1 588 77-207
E-Mail: umweltzeichen@vki.at
Verfahrensablauf
Interessierte Unternehmen überprüfen zunächst auf der Website des Österreichischen Umweltzeichens, ob ihr Produkt oder ihre Dienstleistung in der Liste der aktuellen Richtlinien (→ BMLUK) aufscheint oder kontaktieren direkt den VKI. Für jede Richtlinie gibt es einen eigenen Bereich mit Informationen über die spezifischen Produkte oder Dienstleistungen sowie zu weiteren detaillierten Anforderungen.
Anschließend erfolgt unter Angabe erster Daten eine Registrierung des Unternehmens zur unverbindlichen Interessensbekundung über die Website des Österreichischen Umweltzeichens. Danach wählt das Unternehmen entweder eine Prüferin/einen Prüfer aus einer Liste von qualifizierten Prüfstellen (bei Produkten) oder es wird eine Prüferin/ein Prüfer vom VKI zugeteilt.
Wenn das Gutachten fertiggestellt ist, kann ein verbindlicher Online-Antrag abgeschlossen werden. Anträge auf Verleihung des Umweltzeichens werden an den Verein für VKI gerichtet.
Anschließend prüft der VKI das Gutachten auf Vollständigkeit und Plausibilität. Ist diese Endkontrolle positiv und entspricht das Produkt bzw. die Dienstleistung allen Kriterien des Umweltzeichens, gibt der VKI dem Umweltministerium eine positive Empfehlung zur Vergabe des Umweltzeichens. In weiterer Folge werden dem Unternehmen vom Umweltministerium die Urkunde und ein Zeichennutzungsvertrag zugesandt und die Verleihurkunde durch das Ministerium feierlich überreicht.
Erforderliche Unterlagen
Im Zuge der Antragstellung sind online Daten über das Unternehmen anzugeben.
Um nachzuweisen, dass Betriebe, Produkte oder Dienstleistungen den Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinien entsprechen, müssen interessierte Unternehmen ein Gutachten einer qualifizierten unabhängigen Prüfstelle erbringen.
Kosten
- Eine einmalige Antragsgebühr und eine jährliche Nutzungsgebühr
- Kosten für ein externes Gutachten (bei Produkten) und externe begleitende Prüfung (z.B. UZ 62 Green Meetings)
- Nur für Tourismusbetriebe: ggf. Kosten für eine externe Beratung zur Erlangung des Umweltzeichens
Die Beratung ist nicht verpflichtend. Förderungen für die Beratungskosten sind möglich.
Zusätzliche Informationen
- Alle weiteren Informationen zu Zertifizierung und Antragstellung:
umweltzeichen.at – Website des Österreichischen Umweltzeichens (→ BMLUK) - Spezifische Informationen zu den einzelnen Richtlinien und Anforderungen:
umweltzeichen.at – Der Weg zum Umweltzeichen (→ BMLUK) - umweltzeichen.at – Beratungsförderungen für das Österreichische Umweltzeichen in den Bundesländern (→ BMLUK)
Rechtsgrundlagen
Hinweis
Die Republik Österreich vergibt das von Friedensreich Hundertwasser entworfene Umweltzeichen, das als Verbandsmarke gemäß § 63 des Markenschutzgesetzes registriert ist, auf Basis einer eigenen Satzung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft