Unternehmensnachfolge
Aktuelle Informationen über Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf, Unternehmensvorsorge, Erbrecht, Gesellschaftsvertrag, Pflichtteilsrecht, Sicherstellung etc.
Information für Einsteiger
Die (geordnete) Übergabe eines Unternehmens an eine Nachfolgerin/einen Nachfolger zählt zu den wichtigen Säulen einer Gesamtwirtschaft. Gerade im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen ist es daher ungemein wichtig, Vorsorge für die Zukunft des Unternehmens zu treffen. Menschen sorgen generell vor, zum Beispiel durch den Abschluss von Versicherungen aller Art. Gerade Unternehmen als komplexe Gebilde bedürfen einer besonderen Vorsorge.
Unternehmensnachfolge ist eine Zukunftsfrage, die sich für fast jedes Unternehmen früher oder später stellt. Zu den vielen Fragen einer Unternehmensnachfolge kommen bei Familienunternehmen noch ganz spezielle Fragestellungen dazu: die Bestimmungen des Erb- und Pflichtteilsrechts. Welche Ansprüche können an das Unternehmen gestellt werden? Was ist, wenn Ehegattinnen/Ehegatten bzw. eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner oder Kinder den Unternehmensanteil nicht übernehmen wollen? Denn was man oft genug bei anderen sieht, sollte rechtzeitig verhindert werden: Streit in der Familie – oder gar die Zerschlagung eines Unternehmens wegen Streitigkeiten in der nächsten Generation. Das Schlagwort ist "Rechtzeitigkeit", das heißt, jede Unternehmerin/jeder Unternehmer muss sich rechtzeitig überlegen, was mit ihrem/seinem Unternehmen passieren soll, und zwar kurz-, mittel- und langfristig.
Beispiel
Ein 35-jähriger Gesellschafter der XY OG, verheiratet und Vater zweier minderjähriger Kinder wird sich fragen, warum er trotz seines Lebensalters bereits rechtzeitig kurzfristige Planungen anstellen sollte. Der " worst case" wäre Folgender: Es ereignet sich ein tragischer Autounfall mit Todesfolge. Plötzlich finden sich seine minderjährigen Kinder als gesetzliche Erben in dieser OG wieder. Durch ein Testament, in welchem er seine Gattin als Erbin einsetzt, hätte er dieses Problem vermeiden können. Man sieht, dass schon ein einfaches Testament genügt, den minderjährigen Kindern mannigfaltige Probleme zu ersparen.
Minderjährige Kinder verkomplizieren die Führung eines Unternehmens enorm, insbesondere auch, weil es verschiedenster Maßnahmen des für die minderjährigen Kinder zuständigen Gerichtes bedarf. Daher obliegt es den Unternehmerinnen/Unternehmern, rechtzeitig Rahmenbedingungen zu schaffen, die die unmittelbare Handlungsfähigkeit ihres Unternehmens – ohne bürokratische Formalitäten, die der Schutz der Minderjährigen zweifellos erfordert – nicht beeinträchtigen.
Tipp
Da die richtige Ausgestaltung einer Unternehmensnachfolge von sehr vielen, teils komplexen Fragen des Gesellschafts- bzw. Erb- und Pflichtteilsrechts geprägt ist, ist es sinnvoll und ratsam, sich bei der Unternehmensnachfolge der fachkundigen Beratung einer Notarin/eines Notars bzw. einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes zu bedienen.
Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer