Pflichten der Gerätehersteller

Neben der Einhaltung von Gestaltungspflichten und Stoffverboten müssen Geräteherstellerinnen/Gerätehersteller auch folgende Pflichten befolgen:

  • Stammdaten registrieren lassen
  • Elektro- und Elektronikgeräte speziell kennzeichnen:
    • Mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern (wenn es auf dem Gerät selbst nicht möglich ist, kann dieses Symbol auch auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein angebracht werden)
    • Mit einem Kennzeichen, das die Herstellerin/den Hersteller eindeutig identifiziert
  • Konsumentinnen/Konsumenten über Rückgabemöglichkeiten, Zweck der getrennten Sammlung, Gefahren von bestimmten Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten etc. informieren
  • Für jedes hergestellte Elektro- und Elektronikgeräte eine EU-Konformitätserklärung ausstellen
  • Auf jedem fertigen Elektro- oder Elektronikgerät oder seiner Datenplakette die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft vor dem Inverkehrsetzen anbringen
  • Regelmäßig Meldungen über die von ihnen in Österreich verkauften Geräte erstatten
  • Jährliche Meldungen über die Anzahl der gesammelten Elektro- und Elektronikgeräte und deren Verwertung abgeben (Frist: 10. April für das vorangegangene Kalenderjahr)
  • An einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen (verpflichtend für Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 13. August 2005 verkauft wurden) oder Sammelstellen für Elektro- und Elektronikgeräte errichten
  • Für zurückgenommene Elektro- und Elektronikaltgeräte sicherstellen, dass sie behandelt, verwertet bzw. umweltgerecht entsorgt werden

Durch die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem werden Unternehmerinnen/Unternehmer von ihren Melde-, Sammel-, und Verwertungspflichten entbunden.

Achtung

Für Herstellerinnen/Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke gelten teilweise abweichende Bestimmungen.

Die Meldungen müssen über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgenommen werden.

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie