Pflichten der Gerätehersteller
Neben der Einhaltung von Gestaltungspflichten und Stoffverboten müssen Geräteherstellerinnen/Gerätehersteller auch folgende Pflichten befolgen:
- Stammdaten registrieren lassen
- Elektro- und Elektronikgeräte speziell kennzeichnen:
- Mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern (wenn es auf dem Gerät selbst nicht möglich ist, kann dieses Symbol auch auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein angebracht werden)
- Mit einem Kennzeichen, das die Herstellerin/den Hersteller eindeutig identifiziert
- Konsumentinnen/Konsumenten über Rückgabemöglichkeiten, Zweck der getrennten Sammlung, Gefahren von bestimmten Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten etc. informieren
- Für jedes hergestellte Elektro- und Elektronikgeräte eine EU-Konformitätserklärung ausstellen
- Auf jedem fertigen Elektro- oder Elektronikgerät oder seiner Datenplakette die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft vor dem Inverkehrsetzen anbringen
- Regelmäßig Meldungen über die von ihnen in Österreich verkauften Geräte erstatten
- Jährliche Meldungen über die Anzahl der gesammelten Elektro- und Elektronikgeräte und deren Verwertung abgeben (Frist: 10. April für das vorangegangene Kalenderjahr)
- An einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen (verpflichtend für Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 13. August 2005 verkauft wurden) oder Sammelstellen für Elektro- und Elektronikgeräte errichten
- Für zurückgenommene Elektro- und Elektronikaltgeräte sicherstellen, dass sie behandelt, verwertet bzw. umweltgerecht entsorgt werden
Durch die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem werden Unternehmerinnen/Unternehmer von ihren Melde-, Sammel-, und Verwertungspflichten entbunden.
Achtung
Für Herstellerinnen/Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke gelten teilweise abweichende Bestimmungen.
Die Meldungen müssen über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgenommen werden.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie