Abfallarten

Die Abfallverzeichnisverordnung beinhaltet eine abschließende Liste aller Abfallarten.

Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung und Herkunft werden entsprechenden Abfallarten zugeordnet. Die Abfallverzeichnisverordnung trifft Vorgaben für die Einstufung von Abfällen, unter anderem nach ihrer Gefährlichkeit. Es gibt insgesamt 1.656 Abfallarten. Diese sind im Anhang 1 der Abfallverzeichnisverordnung (Abfallverzeichnis) aufgeführt.

Weiterführende Links

Abfallverzeichnis (edm.gv.at) ( BMLUK)

Rechtsgrundlagen

Abfallverzeichnisverordnung

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft