Abfallerzeugung
Aktuelle Informationen über Abfallerzeugung, Abfallbeauftragter, Abfallwirtschaftskonzept, Aufzeichnungspflicht, Abfallinformation, gefährliche Abfälle etc.
Information für Einsteiger
Das Umweltrecht in Österreich sieht gesetzliche Regelungen unter anderem für die Abfallerzeugung, Abfallbehandlung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung vor. Wesentliche Eckpfeiler der Abfallwirtschaft sind
- die im Abfallwirtschaftsgesetz genannten Ziele und
- die Grundsätze der Abfallwirtschaft (fünfstufige Abfallhierarchie),
- die Unterteilung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle,
- die Einhaltung von Abfallbehandlungspflichten,
- die Erlaubnispflicht für Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler,
- das Genehmigungsregime für Abfallbehandlungsanlagen sowie
- der Bundes-Abfallwirtschaftsplan.
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan gilt als das "Weißbuch" der österreichischen Abfallwirtschaft. Neben einer Bestandsaufnahme der Österreichischen Abfallwirtschaft sind darin unter anderem Angaben zum Abfallaufkommen dokumentiert und Leitlinien zur Abfallverbringung angeführt.
Unternehmerinnen/Unternehmer müssen Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten, Meldungen und branchenspezifische Konzepte einhalten, um zur Optimierung der Abfallwirtschaft beizutragen.
Hinweis
Besondere Vorschriften gelten für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Nähere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter "Abfallverbringung".
Weiterführende Links
Online-Verfahren
- edm.gv.at (→ EDM-Portal)
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie