Abfallerzeugung
Aktuelle Informationen über Abfallerzeugung, Abfallbeauftragter, Abfallwirtschaftskonzept, Aufzeichnungspflicht, Abfallinformation, gefährliche Abfälle etc.
Information für Einsteiger
Das Abfallrecht ist Teil des Umweltrechts in Österreich. Geregelt ist das Abfallrecht einerseits im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 des Bundes, welches gesetzliche Regelungen unter anderem für die Abfallerzeugung, Abfallbehandlung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung vorsieht. Andererseits regeln die Abfallwirtschaftsgesetze der Bundesländer die kommunale Sammlung von Siedlungsabfällen (insbesondere die Organisation der Abfuhr, Gebühren, Abfallwirtschaftsverbände).
- die im Abfallwirtschaftsgesetz genannten Ziele und
- die Grundsätze der Abfallwirtschaft (fünfstufige Abfallhierarchie),
- die Unterteilung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle,
- die Einhaltung von Abfallbehandlungspflichten,
- die Erlaubnispflicht für Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler,
- das Genehmigungsregime für Abfallbehandlungsanlagen sowie
- der Bundes-Abfallwirtschaftsplan.
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan gilt als das "Weißbuch" der österreichischen Abfallwirtschaft. Neben einer Bestandsaufnahme der Österreichischen Abfallwirtschaft sind darin unter anderem Angaben zum Abfallaufkommen dokumentiert und Leitlinien zur Abfallverbringung angeführt.
Auch für Unternehmerinnen/Unternehmer sind im Abfallrecht Verpflichtungen vorgesehen (z.B. Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten, Meldepflichten, Abfallwirtschaftskonzept).
Hinweis
Besondere Vorschriften gelten für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Nähere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter "Abfallverbringung".
Weiterführende Links
Online-Verfahren
- edm.gv.at (→ EDM-Portal)
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie