Abfallbehandlungsanlagen – PRTR-Meldung

Allgemeine Informationen

Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) ist eine allgemein zugängliche elektronische Datenbank. Die Abkürzung PRTR steht dabei für "Pollutant Release and Transfer Register". Es enthält die Daten der PRTR-Betriebe aller Mitgliedstaaten. Neben diesem Europäischen PRTR-Register gibt es ein nationales Register, in dem die gemeldeten Daten der österreichischen PRTR-Betriebe erfasst sind.

Die PRTR-Register enthalten Informationen von meldepflichtigen Betrieben zu:

  • Freisetzungen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
  • Verbringungen von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Abfällen
  • Verbringungen von im Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standortes

Betroffene Unternehmen

Diese Daten müssen von den meldepflichtigen Betrieben, die eine oder mehrere der PRTR-Tätigkeiten (Auflistung im Anhang der EG-PRTR-Verordnung) am Standort durchführen, gemeldet werden.

Voraussetzungen

Im Bereich der Abfallwirtschaft sind – abhängig von der Überschreitung der Kapazitätsschwellenwerte – die folgenden Abfallbehandlungsanlagen von der PRTR-Meldepflicht betroffen:

  • Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung gefährlicher Abfälle mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag
  • Anlagen für die Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von 3 t pro Stunde
  • Anlagen zur Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von 50 t pro Tag
  • Deponien mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag oder einer Gesamtkapazität von 25.000 t
    (Deponien für Inertabfälle und Deponien, die vor dem 16. Juli 2001 endgültig geschlossen wurden bzw. deren Nachsorgephase abgelaufen ist, sind von der Meldepflicht ausgenommen.)

Fristen

Die Meldung ist jährlich, jeweils spätestens bis zum 30. April zu erstatten.

Zuständige Stelle

edm.gv.at ( BMK)

Verfahrensablauf

Vor der erstmaligen Meldung muss sich der Betrieb auf edm.gv.at registrieren. Die Meldung erfolgt dann ebenfalls über edm.gv.at.

Die Meldung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Freisetzungen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
  • Verbringungen von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Abfällen
  • Verbringungen von im Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standortes

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

edm.gv.at ( BMK)

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

edm.gv.at ( BMK)

Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie