Abfallbehandlungsanlagen – PRTR-Meldung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) ist eine allgemein zugängliche elektronische Datenbank. Die Abkürzung PRTR steht dabei für "Pollutant Release and Transfer Register". Es enthält die Daten der PRTR-Betriebe aller Mitgliedstaaten. Neben diesem Europäischen PRTR-Register gibt es ein nationales Register, in dem die gemeldeten Daten der österreichischen PRTR-Betriebe erfasst sind.
Die PRTR-Register enthalten Informationen von meldepflichtigen Betrieben zu:
- Freisetzungen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
- Verbringungen von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Abfällen
- Verbringungen außerhalb des Standortes von im Abwasser enthaltenen Schadstoffen
Im Bereich der Abfallwirtschaft sind – abhängig von der Überschreitung der Kapazitätsschwellenwerte – die folgenden Abfallbehandlungsanlagen von der PRTR-Meldepflicht betroffen:
- Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung gefährlicher Abfälle mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag
- Anlagen für die Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von 3 t pro Stunde
- Anlagen zur Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von 50 t pro Tag
- Deponien mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag oder einer Gesamtkapazität von 25.000 t
(Deponien für Inertabfälle und Deponien, die vor dem 16. Juli 2001 endgültig geschlossen wurden bzw. deren Nachsorgephase abgelaufen ist, sind von der Meldepflicht ausgenommen.)
Betroffene Unternehmen
Diese Daten müssen von den meldepflichtigen Betrieben, die eine oder mehrere der PRTR-Tätigkeiten (Auflistung im Anhang der EG-PRTR-Verordnung) am Standort durchführen, gemeldet werden.
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Fristen
Die Meldung ist jährlich, jeweils spätestens bis zum 30. April zu erstatten.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Vor der erstmaligen Meldung muss sich der Betrieb auf dem EDM-Portal registrieren. Die Meldung erfolgt dann ebenfalls über dieses Portal.
Die Meldung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Freisetzungen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
- Verbringungen von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Abfällen
- Verbringungen außerhalb des Standortes von im Abwasser enthaltenen Schadstoffen
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (EG-PRTR-Verordnung)
- E-PRTR Begleitverordnung (E-PRTR-BV)
- § 60 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie