Seveso-Betriebe nach dem Abfallwirtschaftsgesetz

Ziel der Seveso-Bestimmungen ist es, schwere Unfälle mit Seveso-Stoffen zu verhüten oder zu begrenzen.

Seveso-Betrieb

Als Seveso-Betrieb bezeichnet man denjenigen Bereich, in dem Seveso-Stoffe ( RIS) in einer nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) genehmigungspflichtigen Behandlungsanlage vorhanden sind. Es wird unterschieden zwischen Seveso-Betrieben der unteren Klasse und Seveso-Betrieben der oberen Klasse.

Betreiberpflichten

Pflichten des Inhabers des Seveso-Betriebs

  • Maßnahmen zur Verhütung von schweren Unfällen
  • Mitteilungspflichten (Daten über Betreiberin/Betreiber und Betrieb, Verzeichnis von Seveso-Stoffen, Unfälle)
  • Sicherheitskonzept
  • Informationsaustausch zwischen Betrieben bei möglichen Domino-Effekten
  • Informationspflichten an die Behörde zur Beurteilung der Möglichkeit des Eintrittes eines schweren Unfalles

Weitere Pflichten des Inhabers eines Seveso-Betriebs der oberen Klasse

  • Sicherheitsbericht über die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes, Ermittlung von Gefahren, gesetzte Maßnahmen, Sicherheit des Betriebs, Vorlage eines internen Notfallplanes, Informationen für die zur Raumplanung zuständigen Behörden
  • Interner Notfallplan

Hinweis

Nähere Bestimmungen zu den oberen Punkten werden in der Abfall-Industrieunfallverordnung (A-IUV) geregelt.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie