UVP – Vorverfahren

Allgemeine Informationen

Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens (UVP-Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) kann die Projektwerberin/der Projektwerber einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.

Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.

Das im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) verankerte Investorenservice sieht vor, dass der Projektwerberin/dem Projektwerber bei der Behörde vorhandene Informationen für die Projekterstellung zur Verfügung gestellt werden können. In elektronischer Form vorhandene Umweltdaten sind zugänglich zu machen.

Voraussetzungen

Siehe "Allgemeine Informationen".

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
  • Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung

Kosten

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Landesabgabenverordnung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlagen

§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 23. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie