Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Änderung
Beschäftigte sollen einheitliche Trinkgeldpauschalen bekommen und über Trinkgeld per Karte, Handy etc. besser informiert sein.
- Beginn der Begutachtung: 29. Juli 2025
- Ende der Begutachtung: 8. September 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Jänner 2026
Ziel
Schaffung von Rechtssicherheit
Inhalt
- Schaffung einer Grundlage für die Festsetzung bundesweit einheitlicher Trinkgeldpauschalen
- Informierung der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer über bargeldlos eingehobenes Trinkgeld
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, die beitragsrechtliche Berücksichtigung von Trinkgeldern in der gesetzlichen Sozialversicherung zu aktualisieren. Im Arbeitsrecht sollen Regelungen geschaffen werden, wonach Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer über die bargeldlos eingehobenen Trinkgelder zu informieren sind.
Trinkgelder stellen beitragspflichtiges Entgelt dar. Die der Verwaltungsvereinfachung dienende Möglichkeit, Trinkgelder in pauschalierter Form der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden:
- Es soll die Grundlage für die Festsetzung bundesweit einheitlicher Pauschalbeträge geschaffen werden, die jährlich aufzuwerten sind.
- Weiters soll gesetzlich klargestellt werden, dass die Pauschalbeträge Maximalbeträge sind. Dadurch sollen die tatsächlich vereinnahmten Trinkgelder nur herangezogen werden können, sofern sie geringer ausfallen als der festgesetzte Pauschalbetrag.
Die Festsetzung soll für Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer erfolgen, die üblicherweise Trinkgelder erhalten; gleichgestellt sind auch jene, die an Trinkgeldern innerbetrieblich zum Beispiel durch betriebliche Trinkgeldverteilsysteme (wie Tronc-Systeme) beteiligt sind.
Weiter soll es Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Trinkgeld nicht in bar erhalten, durch ein Auskunftsrecht bzw. das In-Kenntnis-Setzen eines etwaigen Verteilungsschlüssels zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erleichtert werden, einen Überblick über dieses zu erlangen.
Weiterführender Link
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion