Begutachtungsentwurf: Gesundheitstelematikgesetz 2012, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Änderungen
Die EU-Gesundheitsinfrastruktur wird ausgebaut und um Instrumente wie das EU-Rezept oder die EU-Patientenkurzakte erweitert.
- Beginn der Begutachtung: 29. Juli 2025
- Ende der Begutachtung: 9. September 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am 15. Februar 2025
Ziele
- Vereinfachung des grenzüberschreitenden Arzneimittelzugangs in der EU
- Vereinfachung des grenzüberschreitenden Abrufs von Patientinnenkurzakten/Patientenkurzakten in Österreich
- Anbindung Österreichs an die MyHealth@EU-Infrastruktur
Inhalt
- Errichtung und Betrieb der nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit
- Einrichtung und Betrieb des EU-Rezepts
- Ermächtigung der Apotheken zur elektronischen Abgabe von Arzneimitteln und Erfassung dieser durch die nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit
- Ermächtigung der Gesundheitsdiensteanbieter zum Abruf von EU-Patientinnenkurzakten/EU-Patientenkurzakten
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Durch den gegenständlichen Antrag sollen im Gesundheitstelematikgesetz 2012 sozialversicherungsrechtlich relevante Bestimmungen zum sogenannten EU-Rezept und zur EU-Patientinnenkurzakte/EU-Patientenkurzakte verankert werden.
Hintergrund der geplanten Bestimmungen ist, neben den Aspekten der Behandlungskontinuität und der Patientinnensicherheit/Patientensicherheit, die Fälschungssicherheit von in Österreich ausgestellten EU-Rezepten sowie der Abbau bürokratischer Hürden, womit auch der Prozess der Kostenerstattung von im Ausland eingelösten Verschreibungen erleichtert werden soll (Übersetzungen von Handelsnamen, Bestätigung der Abgabe etc.). Die gegenständlichen Bestimmungen betreffen vielfach Pensionistinnen/Pensionisten, die urlaubs- oder wohnortbedingt Verschreibungen im EU-Ausland einlösen müssen und insbesondere vom Übersetzungsservice innerhalb des Systems MyHealth@EU profitieren sollen. Mithilfe der EU-Patientinenkurzakte/EU-Patientenkurzakte soll die Anamnese durch Gesundheitsdiensteanbieter bei der Behandlung von Personen anderer Herkunftsstaaten, insbesondere hinsichtlich etwaiger Sprachbarrieren, erleichtert werden.
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2025/327 (→ EK) zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), veröffentlicht am 5. März 2025. Der EHDS ist ein Kernstück der EU-Gesundheitsunion und soll Bürgerinnen/Bürgern mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben. Mitgliedstaaten müssen nationale Kontaktstellen einrichten und sich an die EU-Infrastruktur MyHealth@EU anbinden. Priorität haben elektronische Verschreibungen (EU-Rezept) und Patientinnenkurzakte/Patientenkurzakte. Österreich möchte diese Anwendungen schon vor dem verpflichtenden Start 2029 umsetzen, um EU-Fördermittel nutzen zu können.
Weiterführender Link
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion