Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

Der Investitionsfreibetrag, den Unternehmen bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens geltend machen können, wird befristet erhöht.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 3. November 2025
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hauptgesichtspunkte

Im Rahmen der Änderung des Einkommensteuergesetzes werden zur Stärkung der Konjunktur steuerliche Investitionsanreize für Unternehmen gesetzt. Dabei wird auf der bereits bestehenden Regelung des Investitionsfreibetrags aufgebaut und die davon erfassten Investitionen werden für einen befristeten Zeitraum steuerlich besonders attraktiviert.

Der Investitionsfreibetrag wird befristet erhöht und an Stelle von 10 Prozent nunmehr 20 Prozent betragen. Für Investitionen in Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen ist, wird der Investitionsfreibetrag von 15 Prozent auf 22 Prozent angehoben. Die erhöhten Prozentsätze gelangen für (Teil-)Anschaffungs- oder (Teil-)Herstellungskosten zur Anwendung, soweit diese auf den Zeitraum zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 entfallen. Der Höchstbetrag in Höhe von 1 Mio. Euro jährlich für geförderte Investitionen wird, wie im Dauerrecht, aliquotiert und damit insbesondere für die Monate November und Dezember 2025 nur anteilig zustehen.

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Letzte Aktualisierung: 3. November 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen