Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Normverbrauchsabgabegesetz u.a.
Kleine und mittlere Unternehmen werden entlastet.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 30. Juni 2025
- Inkrafttreten: 1. Juli 2025
Ziele
Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes
Inhalt
Beschränkung des Anwendungsbereiches der Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Hauptgesichtspunkte
Auf Grundlage des Regierungsprogramms wird der Anwendungsbereich der NoVA auf Kraftfahrzeuge beschränkt, die der Personenbeförderung dienen. Als gezielte standortpolitische Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts werden Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Güterbeförderung bestimmt sind, nicht mehr von der NoVA erfasst.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 26/2025 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Bericht und Antrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen