Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

  • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
  • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
  • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
  • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
  • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
  • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
  • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

Inhalt

  • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
  • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
  • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
  • Schaffung von mehr Transparenz
  • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
  • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
  • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
  • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
  • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
  • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung des "aktiven Kunden"/der "aktiven Kundin. Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG dient im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften.

Weiterführende Links

Regierungsvorlage ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 20. November 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion