Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

  • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziel

Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

Inhalt

  • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
  • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

Weiterführende Links

Regierungsvorlage ( Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 20. November 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion