Gentechnik

Unter Gentechnik werden Methoden zur gezielten künstlichen Veränderung der Erbinformationen verstanden. Ziel der Gentechnik ist es, die Erbinformation von Lebewesen zu entschlüsseln und sie auch über Artgrenzen hinweg zu verändern und nutzbar zu machen. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind Organismen, deren genetisches Material mit gentechnischen Methoden so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt. Das Gentechnikgesetz (GTG) regelt das Arbeiten und das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen. Außerdem enthält es Bestimmungen zu Umweltaspekten bei der Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen zu therapeutischen Zwecken.

Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz