Regierungsvorlage: Sonderwochengeld-Gesetz

Es soll ein Sonderwochengeld geschaffen werden.

  • Einlangen im Nationalrat: 15. Mai 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziel

Schaffung einer unionsrechtskonformen Rechtslage

Inhalt

Schaffung eines Sonderwochengelds

Hauptgesichtspunkte

Unselbstständig erwerbstätige Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben vor und nach einer Geburt Anspruch auf Wochengeld als Leistung der Krankenversicherung. Auch Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben Anspruch auf Wochengeld. Die Dauer des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld ist nicht an die Dauer der Karenz gekoppelt. Häufig wird aus finanziellen Überlegungen der einjährige Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes gewählt, aber dennoch eine längere Zeit der Karenz in Anspruch genommen.

Tritt der Versicherungsfall der Mutterschaft (in der Regel acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin) während der Karenz, aber nach dem Auslaufen der gewählten Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes ein, so liegt keine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung aufgrund der karenzierten Beschäftigung vor. Aus diesem Grund besteht nach geltender Rechtslage kein Anspruch auf Wochengeld. Der OGH hat in seinem Urteil vom 30. August 2022 ausgesprochen, dass diese Rechtslage dem Unionsrecht widerspricht. Das Recht auf Mutterschutzurlaub – und insbesondere auf die in diesem Zusammenhang gebührende Geldleistung – darf nicht durch die Inanspruchnahme eines Elternurlaubes beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund soll mit vorliegendem Antrag ein Sonderwochengeld für die betroffene Personengruppe geschaffen werden. 

Weiterführende Links

Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion