Erhebung staatlicher Einheiten

Allgemeine Informationen

Staatliche Einheiten sind laut Gebarungsstatistik-VO 2014 verpflichtet, Statistik Austria Informationen zu ihren Rechnungsergebnissen (Rechnungsabschlüsse bzw. Jahresabschlüsse) bereitzustellen.

Die zu erhebenden Merkmale sind gemäß § 4 Abs 1 Gebarungsstatistik-VO 2014 die Daten des Rechnungsabschlusses, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Daten über Eventualverbindlichkeiten, Beteiligungen am Kapital privater oder öffentlicher Unternehmen und über die Erwerbstätigkeit.

Die Daten werden zur Berechnung der VGR-Konten des Sektors Staat benötigt, die wiederum Teil der Berichtspflichten gemäß Europäischem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010 – Verordnung (EU) Nr. 549/2013) sind. Zusätzlich fließen die Daten in die Berechnung der Maastricht-Indikatoren (Defizit, Schuldenstand) sowie in die Statistiken zum Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012) ein.

Betroffene Unternehmen

Alle staatlichen Einheiten, die gemäß ESVG 2010 dem Sektor Staat zugeordnet sind, ausgenommen Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Die Sektor-Zuordnung wird von Statistik Austria durchgeführt.

Die Liste der zu erfassenden Unternehmen wird jährlich Ende März auf der Homepage von Statistik Austria veröffentlicht.

Voraussetzungen

Aufgrund von erstmals zur Verfügung gestellten Daten wird entschieden, ob die Einheit dem Sektor Staat zugeordnet wird oder nicht (Kriterien sind die Einnahmen- und Ausgabenstruktur, die 50 Prozent-Regel laut ESVG 2010 und die Tätigkeit). Erst wenn die Entscheidung zugunsten des Sektors Staat gefallen ist, werden die neuen Einheiten ab der nächsten Erhebung in den Sektor Staat integriert. Einheiten, bei denen schon bei ihrer Gründung aufgrund deren Tätigkeit feststeht, dass sie zum Sektor Staat gehören, werden direkt in die Erhebungsliste aufgenommen.

Fristen

Gemäß § 5 Abs 2 Z 1 Gebarungsstatistik-VO 2014 sind diese Daten bis spätestens 31. Mai des Jahres, das dem betreffenden Budget- oder Geschäftsjahr folgt, zu übermitteln.

Ist die meldepflichtige Einheit aufgrund innerbetrieblicher Vorkommnisse nicht in der Lage, den Einsendetermin einzuhalten, sollte rechtzeitig mit den verantwortlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Statistik Austria Kontakt aufgenommen werden (siehe "zuständige Kontaktstellen") . Die Statistik Austria kann – soweit es die gesetzlichen Pflichten erlauben – dem meldepflichtigen Unternehmen entgegenkommen.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)

Verfahrensablauf

Alle meldepflichtigen Einheiten werden im April des dem Berichtsjahr folgenden Jahres von Statistik Austria schriftlich aufgefordert, ihre statistische Meldung innerhalb eines gesetzlich festgelegten Termins zu erstatten. Um die Abgabe der statistischen Meldung bis zum verordnungsgemäßen Einsendetermin (31. Mai des der Berichtsperiode folgenden Jahres) so einfach wie möglich zu gestalten, stehen als elektronisches Meldesystem das benutzerfreundliche elektronische Meldemedium Webfragebogen eQuest-Web kostenlos zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria alle erforderlichen Zugangscodes bzw. können diese auch anfordern.

Falls die Meldung für eine Einheit durch einen Drittmelder (Wirtschaftstreuhänderin/Wirtschaftstreuhänder, Steuerberaterin/Steuerberater oder sonstiger Drittmelder) erfolgt, so können die erforderlichen Zugangsdaten auf den Seiten der Statistik Austria angefordert werden.

Tipp

Bei Problemen mit dem Webformular hilft der Statistik Austria-Helpdesk weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten zumindest ein Jahr aufgehoben werden, um diese bei etwaigen Rückfragen durch Statistik Austria vorweisen zu können.

Erforderliche Unterlagen

Für die statistische Meldung steht folgendes Meldemedium kostenfrei zur Verfügung:

  • Webfragebogen eQuest-Web

Die elektronische Meldung bietet zahlreiche Hilfestellungen für die Erstellung der Statistikmeldung, wie z.B. Volltextsuche, automatische Summenbildungen.

Erläuterungen zu den Fragebögen und weitere Informationen zu den Erhebungen finden sich auf den Seiten der Statistik Austria.

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen ( Statistik Austria) weiter.

Weiterführende Links

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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria