Klassifikations-Mitteilung
Allgemeines
Statistik Austria ist verpflichtet, jede statistische Einheit gemäß deren wirtschaftlichem Schwerpunkt einem Wirtschaftszweig (Branche) zuzuordnen. Hierfür wird die Wirtschaftstätigkeitenklassifikation ÖNACE zugrunde gelegt. Die aktuelle Version ist die ÖNACE 2008. Die ÖNACE ist die österreichische Version der EU-Klassifikation NACE.
Vorgehensweise bei der klassifikatorischen Zuordnung
Die Zuordnung erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten. Werden nur Tätigkeiten ausgeübt, die zu einer Unterklasse der ÖNACE 2008 gehören, ist die Zuordnung einfach. Werden jedoch Tätigkeiten ausgeübt, die in verschiedene Unterklassen der ÖNACE 2008 fallen, ist der wirtschaftliche Schwerpunkt zu bestimmen. Als Hilfsgrößen zur Bestimmung des wirtschaftlichen Schwerpunktes eines Unternehmens wird dabei der Anteil des Umsatzes der erzeugten Produkte bzw. der erbrachten Dienstleistungen herangezogen. Der wirtschaftliche Schwerpunkt eines Unternehmens kann sich natürlich im Laufe der Zeit ändern. In diesem Fall ist auch die klassifikatorische Zuordnung zu korrigieren.
Die klassifikatorische Zuordnung bildet die Basis für die Erstellung von Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken und wird daher im statistischen Unternehmensregister von Statistik Austria gespeichert.
Versendung der Klassifikations-Mitteilung
Statistik Austria ist verpflichtet, jedem österreichischen Unternehmen schriftlich und kostenlos eine Mitteilung über seine klassifikatorische Zuordnung zur ÖNACE zur Verfügung zu stellen (Klassifikations-Mitteilung).
Falls das Unternehmen mit der vorgenommenen Zuordnung nicht einverstanden ist, weil diese falsch, nicht mehr aktuell oder aus sonstigen Gründen nicht zutreffend ist, hat das Unternehmen das Recht, bei Statistik Austria binnen vier Wochen einen schriftlichen Antrag auf bescheidmäßige Zuordnung zu stellen. Dabei sind auch entsprechende Angaben über die tatsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten beizufügen, damit Statistik Austria gegebenenfalls eine entsprechende Neuklassifizierung vornehmen kann. Statistik Austria kann binnen vier Wochen nach Einbringung des Antrags und allfällig weiterer Ermittlungen die Zuordnung im Sinne des Antrags abändern. Andernfalls hat Statistik Austria diesen Antrag unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf dieser Frist, dem zuständigen Bundesministerium vorzulegen.
Die von Statistik Austria vorgenommene klassifikatorische Zuordnung wird rechtswirksam:
- Mit Ablauf der Frist gemäß § 21 Abs 4 Bundesstatistikgesetz 2000, wenn kein Antrag auf bescheidmäßige Feststellung gestellt wird
- Mit Zurückziehung eines gemäß § 21 Abs 4 Bundesstatistikgesetz 2000 fristgerecht gestellten Antrages
- Mit Mitteilung von Statistik Austria über die Änderung der klassifikatorischen Zuordnung an das betreffende Unternehmen
- Mit Einlangen der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens zur klassifikatorischen Zuordnung bei Statistik Austria
Statistik Austria versendet Klassifikations-Mitteilungen an alle neu gegründeten Unternehmen sowie an bereits bestehende Unternehmen, die eine Rechtsformänderung oder Umstrukturierung vorgenommen haben, bzw. Unternehmen, die der Statistik Austria mitteilen, dass sich der wirtschaftliche Schwerpunkt geändert hat.
Die Versendung der Klassifikations-Mitteilung erfolgt derzeit noch auf postalischem Wege. Das Unternehmen kann seine Antwort auf postalischem Wege, per Fax, Telefon, E-Mail oder elektronisch an Statistik Austria senden. Eine elektronische Meldung kann derzeit über das Unternehmensserviceportal oder das Statistik Austria Portal erfolgen.
In der elektronischen Applikation kann das Unternehmen zudem jederzeit seine klassifikatorische Zuordnung einsehen, ausdrucken und auch jederzeit Informationen zu den ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten und seinen Standorten an Statistik Austria absenden.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, das Service "Klassifikations-Mitteilung" und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.
Für Fragen zur Klassifikations-Mitteilung bzw. zur ÖNACE-Klassifizierung betreibt Statistik Austria eine Hotline: Tel. +43 (1) 71128 - 8686; Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr und Freitag von 8 bis 14:30 Uhr.
Weiterführende Links
- Klassifikations-Mitteilung (→ Statistik Austria)
- Klassifikationsdatenbank mit Details zur ÖNACE-Klassifikation (→ Statistik Austria)
Rechtsgrundlagen
§ 21 Bundesstatistikgesetz 2000
Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria