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Diplomatenpass

Sinnverwandter Begriff: Dienstpass

Diplomatenpässe sind Reisepässe, die mit einer Gültigkeitsdauer von längstens fünf Jahren für folgende Personen ausgestellt werden:

  • Die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten sowie deren Ehegatten/dessen Ehegattin oder eingetragene Partnerin/eingetragenen Partner
  • Die Präsidentinnen/die Präsidenten des Nationalrates, die Präsidentin/den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen/die Vizepräsidenten des Bundesrates
  • Die Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretärinnen/die Staatssekretäre
  • Mitglieder des außenpolitischen Ausschusses des Nationalrates sowie die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments
  • Leitende Bedienstete des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres
  • Sonstige Beamtinnen/sonstige Beamte des höheren auswärtigen Dienstes mit Ausnahme von Beamtinnen/Beamten im Ruhestand
  • Sonstige Vertragsbedienstete des höheren auswärtigen Dienstes nach erfolgreich abgelegter Dienstprüfung
  • Mitglieder des diplomatischen Personals österreichischer Berufsvertretungsbehörden sowie deren Ehegattinnen/deren Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner, minderjährige Kinder, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben und sonstige im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige
  • Die Leiterinnen/die Leiter von Koordinationsbüros der Österreichischen Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit und deren Stellvertreterinnen/deren Stellvertreter sowie deren Ehegatten/deren Ehegattinnen oder eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner, minderjährige Kinder, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben und sonstige im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige
  • Andere Personen, die von der Republik Österreich in diplomatischer oder konsularischer Funktion im Ausland eingesetzt werden
  • Personen, die in leitender Funktion im Rahmen internationaler Organisationen und Einrichtungen tätig sind, wenn diese Tätigkeit im außenpolitischen Interesse der Republik Österreich liegt

Mit Beendigung der für die Ausstellung eines Diplomatenpasses maßgeblichen Funktion erlischt der Anspruch auf einen Diplomatenpass. Der Diplomatenpass muss unverzüglich der ausstellenden Behörde zur Entwertung zurückgestellt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Reisepass" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion