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Drittschuldnererklärung

Wird der Lohn einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers gepfändet, so ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Drittschuldner. Als solcher muss sie/er eine Drittschuldnererklärung mittels eines Formulars an das zuständige Gericht abgeben. Diese enthält unter anderem die folgenden Informationen:

  • Höhe des Gehalts
  • Arbeitsleistungen, die von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer erbracht werden müssen
  • Unterhaltspflichten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers

Ausführliche Informationen zum Thema "Gehaltsverpfändung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§ 301 Exekutionsordnung (EO)

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion