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Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden – bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander, beispielsweise

  • Geschäftsführung und -vertretung
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
  • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion