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Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden – bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.
Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander, beispielsweise
- Geschäftsführung und -vertretung
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
- Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion