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Jahresabschluss
Durch einen Jahresabschluss soll einem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens vermittelt werden. Dieser hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen und ist klar und übersichtlich aufzustellen.
Die Unternehmerin/der Unternehmer hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Jahresabschluss" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion