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Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.
Letzte Aktualisierung: 3. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion