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Körperschaft

Eine Körperschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Personen. Körperschaften sind selbstständige Trägerinnen von Rechten und Pflichten und verfügen über eigene Rechtspersönlichkeit. Sie handeln durch ihre Organe bzw. gesetzlichen Vertreterinnen/Vertreter.

Als Körperschaften gelten:

  • Juristische Personen des Privatrechts (z.B. AG, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen)
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungsträger, gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften etc.)

Die meisten Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuer.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion