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Kommanditgesellschaft (KG)

Bei einer Kommanditgesellschaft schließen sich mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschafter zusammen, von denen die Komplementärin/der Komplementär unbeschränkt und die Kommanditistin/der Kommanditist nur bis zur Höhe ihrer/seiner Haftsumme haftet. Die KG entsteht erst durch die Eintragung in das Firmenbuch.

Ausführliche Informationen zum Thema "Kommanditgesellschaft" finden sich auf startup.usp.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion