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Rechtsschutzbeauftragter

Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:

  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung (StPO)
  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)
  • Rechtsschutzbeauftragte/Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG)

Rechtsschutzbeauftragter nach der Strafprozessordnung

Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.

Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von

bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.

Rechtsschutzbeauftragter nach dem Sicherheitspolizeigesetz

Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Sie/er ist für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Die Sicherheitsbehörden sind verpflichtet, die Rechtsschutzbeauftragte/den Rechtsschutzbeauftragten u.a. von jeder Ermittlung personenbezogener Daten unter Angabe der für die Ermittlung wesentlichen Gründezu informieren.

Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Rechtsschutzbeauftragter nach dem Finanzstrafgesetz

Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.

Rechtsschutzbeauftragter nach dem Militärbefugnisgesetz

Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 47a, 147 und 195 Strafprozessordnung (StPO)
  • §§ 91a ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
  • §§ 74a und 74b Finanzstrafgesetz (FinStrG)
  • § 57 Militärbefugnisgesetz (MBG)
Letzte Aktualisierung: 25. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion