Berechtigungen zur Beschäftigung für Arbeitgeber
Die Zulassung und die weitere Integration ausländischer Arbeitskräfte am österreichischen Arbeitsmarkt erfolgt nach einem abgestuften System. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) kennt folgende Berechtigungen, die für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber relevant sind.
- Rot-Weiß-Rot – Karte (RWR-Karte)
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- Blaue Karte EU
- Niederlassungsbewilligung – Künstler
- Niederlassungsbewilligung –Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung-Forscher
- Aufenthaltstitel-Familienangehöriger
- Aufenthaltsbewilligung Studierender
- Aufenthaltsbewilligung Schüler
- Aufenthaltsbewilligung ICT
- Aufenthaltsbewilligung mobile ICT
- Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltsberechtigung plus
- Befreiungsschein (§ 4c Ausländerbeschäftigungsgesetz)
- Aufenthaltstitel "Familienangehöriger"
- Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU"
- Sicherungsbescheinigung (zum Beispiel für Betriebsentsandte)
- Beschäftigungsbewilligung (zum Beispiel für Saisonarbeitnehmerinnen/Saisonarbeitnehmer, neue EU-Bürgerinnen/neue EU-Bürger)
- Anzeigebestätigungen (z.B. für Au-pair Kräfte, Volontärinnen/Volontäre, Ferial- bzw. Berufspraktikantinnen/Ferial- bzw. Berufspraktikanten, etc.)
- EU-Entsendebestätigung (Betriebsentsandte)
- Entsendebewilligung (Betriebsentsandte)
Die Antragsstellung für die Rot-Weiß-Rot-Karte, die Rot-Weiß-Rot-Karte plus, die Blaue Karte EU, die Aufenthaltsbewilligung – Künstler, die Aufenthaltstitel und die Aufenthaltsberechtigung plus erfolgt bei den Aufenthaltsbehörden gemeinsam mit einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bzw. beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Für die übrigen Anträge sind Formulare zu verwenden, die bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice aufliegen oder auf den Seiten des Arbeitsmarktservice heruntergeladen werden können.
Weiterführende Links
- Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung
- Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice
- Arbeitsmarktservice
Rechtsgrundlagen
Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend