Berechtigungen ausländischer Arbeitskräfte, die für Arbeitgeber relevant sind
Folgende Berechtigungen sind für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte relevant.
Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang:
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU"
- Aufenthaltstitel-Familienangehöriger
- Aufenthaltsberechtigung plus
- Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV"
- Befreiungsschein (§ 4c Ausländerbeschäftigungsgesetz)
Beschränkter Arbeitsmarktzugang:
- Rot-Weiß-Rot – Karte (RWR-Karte)
- Blaue Karte EU
- Niederlassungsbewilligung – Künstler
- Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung –Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung-Forscher
- Aufenthaltsbewilligung ICT
- Aufenthaltsbewilligung mobile ICT
Sonstiges:
- Aufenthaltsbewilligung Student (nur mit Beschäftigungsbewilligung)
- Aufenthaltsbewilligung Schüler (nur mit Beschäftigungsbewilligung)
- Saisonarbeitskräfte mit entsprechendem Visum (nur mit Beschäftigungsbewilligung)
- Anzeigebestätigungen (z.B. für Au-pair Kräfte, Volontärinnen/Volontäre, Ferial- bzw. Berufspraktikantinnen/Ferial- bzw. Berufspraktikanten etc.)
Weiterführende Links
- → Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung
- Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
- Arbeitsmarktservice (→ AMS)
Rechtsgrundlagen
Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft