Entsendung aus Nicht-EU-/-EWR-Staaten (Drittstaaten) nach Österreich

Unternehmerinnen/Unternehmer, die eine Arbeitskraft vorübergehend zur Dienstleistungserbringung aus Drittstaaten nach Österreich entsenden wollen, müssen Folgendes berücksichtigen:

Hinweis

Aufgrund spezieller Abkommen gelten für entsandte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aus der Schweiz nach Österreich die Bedingungen für die Entsendung von Arbeitskräften aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich.

Weitere Informationen finden sich auf:

Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz