Bürger aus EU-/EWR-Staaten

Achtung

EU-/EWR-Bürgerinnen/-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Niederlassung in Österreich die Ausstellung einer "Anmeldebescheinigung" bei der jeweils zuständigen österreichischen Fremdenbehörde beantragen.

Informationen zum gemeinschaftlichen Niederlassungsrecht finden sich auf der Website oesterreich.gv.at im Kapitel "Aufenthalt in Österreich ( oesterreich.gv.at)".

Nähere Informationen finden Sie auf dem Migrationsportal der österreichischen Bundesregierung.

Formular

Ausnahmebestätigung nach § 3 Abs 8

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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