Entsendung aus Nicht- EU-/ EWR-Staaten nach Österreich
Unternehmerinnen/Unternehmer, die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vorübergehend zur Dienstleistungserbringung aus Nicht-EU-/EWR-Staaten nach Österreich entsenden wollen, müssen Folgendes berücksichtigen:
- Gewerberechtliche Voraussetzungen
- Arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen
- Arbeitsrechtliche Ansprüche
- Aufenthaltsrechtliche Vorschriften
Hinweis
Aufgrund spezieller Abkommen gelten für entsandte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aus der Schweiz nach Österreich die Bedingungen für die Entsendung von Arbeitskräften aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend