Entsendung aus Nicht-EU-/-EWR-Staaten (Drittstaaten) nach Österreich

Unternehmerinnen/Unternehmer, die eine Arbeitskraft vorübergehend zur Dienstleistungserbringung aus Drittstaaten nach Österreich entsenden wollen, müssen Folgendes berücksichtigen:

Hinweis

Aufgrund spezieller Abkommen gelten für entsandte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aus der Schweiz nach Österreich die Bedingungen für die Entsendung von Arbeitskräften aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich.

Weitere Informationen finden sich auf der Entsendeplattform ( BMAW, BUAK).

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft