Entsendung aus Nicht-EU-/EWR-Staaten nach Österreich

Unternehmerinnen/Unternehmer, die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vorübergehend zur Dienstleistungserbringung aus Nicht-EU-/EWR-Staaten nach Österreich entsenden wollen, müssen Folgendes berücksichtigen:

Hinweis

Aufgrund spezieller Abkommen gelten für entsandte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aus der Schweiz nach Österreich die Bedingungen für die Entsendung von Arbeitskräften aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich.

Weitere Informationen finden sich auf der Entsendeplattform ( BMAW).

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft