Arbeitsrechtliche Ansprüche

Es müssen die in Österreich geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Bestimmungen des österreichischen Sozialversicherungsrechtes eingehalten werden.

Entgelt

Entsandte Arbeitnehmende haben Anspruch auf zumindest das gesetzliche oder kollektivvertragliche Entgelt, das am Arbeitsort für vergleichbare Tätigkeiten bei vergleichbaren Unternehmen gebührt.

Auftraggebende, die selbst Unternehmerinnen/Unternehmer sind, haften als Bürgin/Bürge und Zahlerin/Zahler für die Entgeltansprüche der Arbeitnehmenden aus einem Drittstaat.

Nähere Informationen zum Entgeltanspruch finden sich auf der Entsendeplattform ( BMAW, BUAK).

Entsandte Arbeitnehmende haben unter anderem folgende Ansprüche:

Aufwandersatz für Reise-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten

Nach Österreich entsandten Arbeitnehmenden ist für die Reise, die Unterbringung und Verpflegung zumindest jener Aufwandersatz zu gewähren, der Arbeitnehmenden mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich aufgrund von Kollektivverträgen zusteht.

Zu ersetzen sind auch Kosten durch Reisebewegungen zwischen Arbeitsplätzen innerhalb Österreichs.

Arbeitszeiten

Die in Österreich üblichen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sind jedenfalls zwingend einzuhalten.

Urlaub

Entsandte Arbeitnehmende haben für die Dauer der Entsendung Anspruch auf den in Österreich üblichen, bezahlten Mindestjahresurlaub. Nach Beendigung der Entsendung behält die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer den der Dauer der Entsendung entsprechenden aliquoten Teil der Differenz zwischen dem österreichischen Urlaubsausmaß und dem Urlaubsausmaß im Entsendestaat. Ist das Urlaubsausmaß im Entsendestaat höher als in Österreich, hat die entsandte Arbeitnehmerin/der entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß.

Nähere Informationen zum Urlaubsrecht in Österreich finden sich ebenfalls auf unseren Seiten.

Schutzbestimmungen

Zu den Schutzbestimmungen für Arbeitnehmende zählen insbesondere Bestimmungen über den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und Müttern sowie Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In Österreich geltende Schutzvorschriften sind einzuhalten.

Nähere Informationen zu Schutzbestimmungen für Arbeitnehmende finden sich auf unseren Seiten.

Mindestbeschaffenheit von Unterkünften

Wenn die entsendende Arbeitgeberin/der entsendende Arbeitgeber Räume zu Wohnzwecken oder zur Nächtigung zur Verfügung stellt, müssen die Räume bestimmten Mindestkriterien entsprechen.

Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der Arbeitsinspektion BMAW).

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft