Befristete Dienstverhältnisse
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Dienstverhältnisse, die auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurden (befristete Dienstverhältnisse), enden durch Zeitablauf. Grundsätzlich steht es den Dienstvertragsparteien frei, ein Dienstverhältnis befristet abzuschließen.
Achtung
Ein mehrmaliges Aneinanderreihen befristeter Dienstverhältnisse ("Kettendienstverhältnisse") führt dann zu einem unbefristeten Dienstverhältnis, wenn für diese mehrmalige Befristung keine sachliche Rechtfertigung vorliegt.
Diese Regelungen gelten für alle Bürgerinnen/Bürger und Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Wird ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit abgeschlossen, ist im Dienstzettel das Ende des Dienstverhältnisses anzugeben.
Informationspflicht
Die Dienstgeberin/der Dienstgeber hat Dientnehmerinnen/Dienstnehmer mit befristeten Dienstverhältnissen über im Unternehmen oder Betrieb frei werdende Dienstverhältnisse auf unbestimmte Zeit zu informieren. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an einer geeigneten, für die Dienstnehmerin/den Dienstnehmer leicht zugänglichen Stelle im Unternehmen oder Betrieb erfolgen.
Betroffene Unternehmen
Unternehmen, die befristete Dienstverhältnisse abschließen.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Fallweise, befristete und unbefristete Dienstverhältnisse (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
- Informationspflicht:
- § 2b Abs 2 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
- Allgemein:
- § 19 Abs 1 Angestelltengesetz (AngG)
- § 1158 Abs 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft