Weihnachtsfeier, Sachzuwendungen und Mitarbeiterprämie für die Belegschaft

Die Kosten für die Weihnachtsfeier und Geschenke an die Belegschaft sind steuer- und beitragsfrei

Gruppenarbeit

In der Adventzeit steht die Weihnachtsfeier an. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter freuen sich auch über kleine Aufmerksamkeiten wie Geschenkkörbe oder Gutscheine. Damit diese Geschenke steuer- und beitragsfrei bleiben, müssen ein paar Dinge beachtet werden. Für 2024 gibt es außerdem wie schon im vergangenen Jahr die Möglichkeit, eine steuer- und beitragsfreie Mitarbeiterprämie bar auszubezahlen.

Weihnachtsfeier

Die Weihnachtsfeier ist eine Betriebsveranstaltung. Die Teilnahme an dieser ist freiwillig, muss aber jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter theoretisch möglich sein. Die Kosten für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen sind mit höchstens 365 Euro jährlich pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei. Die 365 Euro sind auch dann steuer- und beitragsfrei, wenn mehr Geld pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter ausgegeben wurde.

Voraussetzungen für steuer- und beitragsfreie Weihnachtsgeschenke

  • Es dürfen jährlich maximal 186 Euro pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter für Geschenke ausgegeben werden.

  • Geschenke an die Belegschaft dürfen nicht in Bargeld abgelöst werden, da Bargeldzuwendungen immer eine Steuer- und Beitragspflicht auslösen. Die Geschenke müssen Sachzuwendungen (z.B. Gutscheine, ohne Barablöse) sein.

  • Geschenke dürfen keine individuelle Entlohnung darstellen, sondern müssen als generelle Zuwendung den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern aus einem bestimmten Anlass (z.B. Weihnachten) überreicht werden.

Hinweis

Geschenke an die Belegschaft können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hingegen sind Weihnachtsgeschenke an Kundinnen/Kunden nur als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie eine Werbewirkung entfalten.

Seit 1. Jänner 2024 kann eine Mitarbeiterprämie gewährt werden. Im Gegensatz zu der Teuerungsprämie muss diese in vollem Umfang aufgrund einer lohngestaltenen Vorschrift (z.B. Kollekitvvertrag oder eine innerbetriebliche Prämie) erfolgen. Bonuszahlungen und Prämien, die aufgrund einer Teuerung zusätzlich im Jahr 2024 ausbezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei.

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion