Daten-Governance
Aktuelle Informationen zur Registrierung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen
Allgemeine Informationen
Mit dem Data Governance Act (DGA) der Europäischen Union (EU) – auch Data Governance Rechtsakt genannt – wird darauf abgezielt, das Vertrauen in den Datenaustausch und die Datenverfügbarkeit zu erhöhen, sowie technische Hindernisse bei der Weiterverwendung von Daten zu überwinden. Ebenso unterstützt wird die Einrichtung und Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume in strategischen Bereichen, die sowohl private als auch öffentliche Akteure in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität, Finanzen, verarbeitende Industrie, öffentliche Verwaltung und Kompetenzen einbeziehen.
Sowohl eigenständige Organisationen, die nur Datenvermittlungsdienste anbieten, als auch Unternehmen, die Datenvermittlungsdienste zusätzlich zu anderen Diensten anbieten, könnten als vertrauenswürdige Vermittler fungieren. Einrichtungen, die relevante Daten auf der Grundlage von Datenaltruismus zur Verfügung stellen, können sich als "in der Europäischen Union anerkannte datenaltruistische Organisationen" registrieren lassen.
Akteure
- Datenvermittlungsdienste (englisch: data intermediation services) sollen eine Schlüsselrolle in der europäischen und österreichischen Datenwirtschaft spielen. Diese fungieren als neutrale Intermediäre zwischen Dateninhaberinnen/Dateninhabern und Datennutzerinnen/Datennutzern.
- Datenaltruistische Organisationen (englisch: data altruism organisations) verfolgen keinen Erwerbszweck und ermöglichen es Dateninhaberinnen/Dateninhabern, Datenspenden vorzunehmen, um dadurch Ziele von allgemeinem Interesse zu verfolgen. Anerkannte datenaltruistische Organisationen unterliegen besonderen Anforderungen zum Schutz der Rechte und Interessen betroffener Personen und von Dateninhaberinnen/Dateninhaber im Hinblick auf ihre Daten.
Zuständige Behörde
Die zuständige Behörde für die Anmeldung von Datenvermittlungsdiensten (DVD) und die Eintragung von datenaltruistischen Organisationen (DAO) ist im Bundeskanzleramt angesiedelt. Diese ist für die Anmeldung, Überwachung und Kennzeichnung dieser Akteure zuständig. Die Rechtsgrundlagen der Tätigkeit der zuständigen Behörde bilden der Data Governance Rechtsakt bzw. die Verordnung (EU) 2022/868 und das Datenzugangsgesetz (DZG – BGBl I Nr. 33/2025).
Die zuständige Behörde steht mit der Datenschutzbehörde (DSB), der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), den für Cybersicherheit zuständigen Behörden und anderen einschlägigen Fachbehörden in einer engen Zusammenarbeit. Nach Maßgabe ihrer jeweiligen Befugnisse tauschen diese Behördeninformationen aus, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind, und bemühen sich darum, dass die Entscheidungen, die bei der Anwendung der Verordnung getroffen werden, konsistent sind.
Aufgaben
- Anmeldung von Datenvermittlungsdiensten und Eintragung von datenaltruistischen Organisationen sowie Prüfung der Bedingungen gemäß Art 11 und 12 sowie Art 18, 19, 20 und 21 Data Governance Rechtsakt
- Führung eines Registers der registrierten Datenvermittlungsdienste und datenaltruistischen Organisationen in Österreich
- Prüfung von Anträgen über das Führen der offiziellen Labels und gemeinsamen Logos für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen
- Label und Logo für Datenvermittlungsdienste (Art 11 Abs 9 Data Governance Rechtsakt):
- Label und Logo für datenaltruistische Organisationen (Art 17 Abs 2 Data Governance Rechtsakt):
- Prüfung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen aufgrund von Beschwerden von natürlichen oder juristischen Personen gemäß Art 27 Data Governance Rechtsakt und § 3 Abs 2 Datenzugangsgesetz (DZG)
- Meldung aller registrierten Datenvermittlungsdienste an die Europäische Kommission zur Eintragung in das EU-Register der Datenvermittlungsdienste (→ EU)
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Data Governance Rechtsakt)
- Datenzugangsgesetz (DZG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt