Corporate Carbon Footprint (CCF)
Der Corporate Carbon Footprint (CCF) bezeichnet den CO2-Fußabdruck eines Unternehmens und umfasst die Summe der Treibhausgasemissionen, die direkt und indirekt durch die Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens verursacht werden. Der CCF zeigt auf, wie stark die Auswirkungen eines Unternehmens auf das Klima sind.
Kategorisierung der Emissionen
Bei der Ermittlung des CCF wird oft nach dem GHG-Protokoll zwischen Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen unterschieden:
- Scope 1:
direkte Emissionen (z.B. Produktionsprozesse in unternehmenseigenen Anlagen) - Scope 2:
indirekte Emissionen durch Energiebezug (z.B. Strom, Wärme, Kälte) - Scope 3:
weitere indirekte Emissionen entlang der Lieferkette (z.B. zugekaufte Materialien oder Dienstleistungen, Transportaktivitäten)
Der CCF bildet die Grundlage, um gezielte Klimaschutzmaßnahmen zu planen, konkrete Reduktionsziele zu definieren und die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens systematisch zu verbessern.
Durch die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden große Unternehmen verpflichtet, ihre Umweltauswirkungen und insbesondere ihre Emissionen detaillierter zu erfassen und offenzulegen (Nachhaltigkeitsberichterstattung). Der CCF liefert die notwendigen Daten, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen (im Bereich der ESRS E1 – Angaben zu Klimaschutz).
ESG-Daten (Environment, Social, Governance) gewinnen zunehmend an Bedeutung – etwa bei der Vergabe von Aufträgen, der Kreditvergabe oder bei Förderanträgen. Unternehmen, die frühzeitig und aktiv handeln, können sich dadurch Wettbewerbsvorteile sichern. Außerdem ermöglicht die umfassende Erfassung klimarelevanter Informationen oft auch, Einsparpotenziale und Effizienzgewinne im eigenen Betrieb zu erkennen und zu nutzen.
Der CCF ist auch ein Vorteil in der Kundenbindung, denn viele Kundinnen/Kunden erwarten von den Unternehmen, dass sie an Initiativen zur Dekarbonisierung teilnehmen (z.B. → Science Based Targets Initiative – SBTi, → Carbon Discloser Project – CDP, Brancheninitiativen).
Die Erfassung der Emissionen erfolgt gemäß Scope 1 (direkte), Scope 2 (indirekte aus Energie) und ggf. Scope 3 (vor- und nachgelagerte Emissionen).
In der Datenerhebung sind Energie- und Materialinputs sowie die Prozessemissionen auf den unternehmenseigenen Standorten (Scope 1 und 2) leichter zu erfassen als die vor- und nachgelagerten Prozesse. Hierfür ist die Kooperation mit der Lieferkette ein Schlüsselelement. Wenn lieferantenspezifische Daten nicht zur Verfügung stehen, muss auf Durchschnittswerte zurückgegriffen werden. Die erhobenen Daten müssen mit Treibhausgasfaktoren multipliziert werden. Grundlage sind anerkannte Standards wie das GHG-Protokoll oder ISO 14064-1.
Unterliegt das Unternehmen der Berichtspflicht, erfolgen die CCF-Erhebungen jährlich, am Bilanzstichtag des Unternehmens (z.B. Nachhaltigkeitsbericht). Freiwillige CCF-Erhebungen erfolgen projektbezogen oder zyklisch.
Die CCF-Erhebungen erfolgen durch das Nachhaltigkeits- oder Umweltmanagement im Unternehmen durch, ggf. in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern oder Autorinnen/Autoren.
Die Kosten für die die CCF-Erhebungen sind abhängig von Unternehmensgröße, Datenverfügbarkeit und Detailgrad. Der Aufwand kann intern oder durch externe Dienstleisterinnen/Dienstleister getragen werden. Zusätzlich können externe Prüfkosten für eine kritische Begutachtung, eine Verifizierung oder eine Validierung anfallen.
Weiterführende Links
- Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Informationen zur EU-Taxonomie-Verordnung
- Klimaportal zur Erstellung betrieblicher Klimabilanzen von KMU (→ WKO)
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie zur Unternehmensberichterstattung über Nachhaltigkeit – CSRD
- EU-Taxonomie-Verordnung
- Richtlinie im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen – NFRD
- Industrieemissions-Richtlinie
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft