Mitteilung nach § 109a EStG

Allgemeine Informationen

Unternehmerinnen/Unternehmer und Körperschaften müssen für Auszahlungen für folgende selbstständig erbrachte Leistungen dem Finanzamt bestimmte Daten elektronisch oder mit dem Formular E109a übermitteln:

  • Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates oder des Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen
  • Leistungen als Bausparkassenvertreterin/Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreterin/Versicherungsvertreter
  • Leistungen als Stiftungsvorstand
  • Leistungen als Vortragende/Vortragender, Lehrende/Lehrender und Unterrichtende/Unterrichtender
  • Leistungen als Kolporteurin/Kolporteur und Zeitungszustellerin/Zeitungszusteller
  • Leistungen als Privatgeschäftsvermittlerin/Privatgeschäftsvermittler
  • Leistungen als Funktionärin/Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu Funktionsgebühren führt
  • Sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs 4 ASVG oder § 1 Abs 6 B-KUVG unterliegen
  • Leistungen, die einen Anspruch auf Lizenzgebühren iSd § 99a Abs 1 EStG begründen

Mitzuteilen sind folgende Daten:

  • Name (Firma), Anschrift, Sozialversicherungsnummer
  • Art der erbrachten Leistung
  • Kalenderjahr, in dem das Entgelt geleistet wurde
  • Entgelt (einschließlich Sachbezüge und Kostenersätze) und gegebenenfalls Umsatzsteuer

Betroffene Unternehmen

Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die an natürliche Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, z.B. Offene Gesellschaften oder Kommanditgesellschaften, auf selbständiger Basis, also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, für bestimmte Tätigkeiten Vergütungen bezahlen.

Fristen

Die Mitteilung für die Daten des Vorjahres muss

  • im Wege der automationsgestützten Datenübertragung bis zum letzten Tag des Monats Februar bzw.
  • bei Verwendung des amtlichen Vordruckes E109a bis Ende Jänner

des Folgejahres erfolgen.

Zuständige Stelle

Das Finanzamt, welches für die Erhebung der Umsatzsteuer der/des zur Mitteilung Verpflichteten zuständig ist.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

  • Eine Mitteilung kann unterbleiben, wenn das einer Person oder Personenvereinigung (Personengemeinschaft) im Kalenderjahr insgesamt geleistete (Gesamt-)Entgelt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze nicht mehr als 900 Euro und das (Gesamt-)Entgelt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze für jede einzelne Leistung nicht mehr als 450 Euro beträgt.
  • Die Ausstellerin/der Aussteller einer Mitteilung an das Finanzamt muss der Betroffenen/dem Betroffenen (Leistungserbringerin/Leistungserbringer) den Inhalt der Mitteilungen bekanntgeben.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Zum Formular

Formular E109a

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen