Pendlerpauschale und Kilometergeld
Pendlerinnen/Pendler legen oft große Distanzen zurück, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, bzw. ist ihnen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar, wodurch sie auf ein privates Fahrzeug angewiesen sind. Das Pendlerpauschale ist eine Steuerersparnis, die Pendlerinnen/Pendler finanziell entlastet. Das Pendlerpauschale kann entweder während des Kalenderjahres bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber beantragt, oder nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen, und ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Weiterführende Links
- Pendlerpauschale und Pendlereuro (→ oesterreich.gv.at)
- Pendlerförderung und das Pendlerpauschale (→ BMF)
- Pendlerrechner (→ BMF)
- Kilometergeld (→ BMF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen